Schadensersatz: Steuervorteil nicht anrechenbar
Infolge der Finanzkrise hagelte es einige Urteile zugunsten deutscher Steuerzahler, die über die Risiken des Kaufs von sogenannten Schrottimmobilien nicht ausreichend aufgeklärt wurden und den Schaden mittels einer Schadenersatzklage geltend machen konnten. Der Schadensersatz, der dem Kläger dann zusteht, darf jedoch nicht um einen möglichen Steuervorteil gekürzt werden. Mit Immobilien kann man Steuern sparen, unabhängig […]

