Den Übungsleiterfreibetrag absetzen
Seit dem 1. Januar 2007 gilt für die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter eine Pauschale von 2.100 Euro pro Jahr, die quasi steuerfrei vom gezahlten Honorar einbehalten werden darf. Anders ausgedrückt: die jeweilige Person darf 2.100 Euro pro Steuerjahr im Sinne der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen. Vor 2007 betrug diese Pauschale nur 1.848 Euro jährlich. […]

