Steuer & Vermietung: Vermietungsabsicht muss erkennbar sein
Damit man beim Finanzamt nicht nur die Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung eines Objekts versteuern, sondern auch Verluste in Abzug bringen kann, ist es wichtig, dass die Vermietungsabsicht auch als solche erkennbar ist – ansonsten kann das Finanzamt auch hier ein fehlendes Gewinnstreben und somit reine siehe Liebhaberei annehmen. Um die Vermietungsabsicht nach außen […]

