Kategorien:

Firmenwagen: Bald neue 1 Prozent Regelung?

Bei der 1 % Regelung gilt, dass pro Monat 1 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil entweder dem Arbeitseinkommen als geldwerter Vorteil hinzugerechnet wird oder als Betriebseinnahme versteuert werden muss. Das ist soweit nicht strittig, aber die Regelung, die für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gilt. Hier gilt, dass 0,03 % des Listenpreises pro […]