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Freibetrag für 2011 eintragen lassen

Auch wenn zum Jahr 2012 die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wird: an dem Prozedere, Faktoren zur Lohnsteuerermäßigung auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, hat sich nicht allzu viel verändert – es ist einfach nur das Papierformat der Lohnsteuerkarte und der Zuständigkeitswechsel von den Meldebehörden zum Finanzamt, was neu ist.

Mehr Netto vom Brutto ist durch das zeitnahe Eintragen von Freibeträgen oder anderen lohnsteuersenkenden Merkmalen möglich. Entsprechend macht es wenig Sinn, das Jahr über auf die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte zu verzichten und zu viel gezahlte Steuern erst im Zuge der Einkommensteuererklärung zurück zu bekommen.

Bis zum 30. November eines jeden Jahres ist es möglich, Änderungen auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, um direkt Steuern zu sparen. Werden Änderungen nach dem 30. November des laufenden Steuerjahres beantragt, nimmt die Behörde die Eintragung erst für das kommende Jahr vor. Zuständig war bis zum Jahr 2011 nur in manchen Fällen das Finanzamt, nun jedoch erledigt das Finanzamt auch diejenigen Eintragungen, für die zuvor das Einwohnermeldeamt der Gemeinde zuständig war.

Wird der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beim Finanzamt abgegeben, so nimmt das Finanzamt die Eintragungen direkt vor, gültig sind sie dann ab dem nächsten Monat. Entsprechend können Arbeitnehmer direkt von einem höheren Nettoverdienst für den kommenden Monat rechnen.

Nicht immer macht die Eintragung von Freibeträgen jedoch unbedingt Sinn, viele Steuerpflichtigen genießen es, im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine kräftige Steuerrückerstattung zu erhalten und verzichten dafür lieber über das laufende Jahr hinweg auf leicht höhere Monatseinkünfte.

Für Steuerpflichtige, die knapp bei Kasse sind und auf jeden Euro angewiesen sind, lohnt sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung hingegen – sofern im Gegenzug am Ende des Jahres keine Steuernachzahlung steht. Auch Personen, die von sich selbst wissen, dass sie die Einkommensteuererklärung jährlich mit einiger Verzögerung und nicht zeitnah abgeben, profitieren vom Freibeträge eintragen auf der Lohnsteuerkarte.

Wer übrigens bei den Werbungskosten dauerhaft über der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro pro Steuerjahr liegt, hat die Möglichkeit, eine höhere Pauschale eintragen zu lassen, so zum Beispiel bei den Fahrtkosten. Dafür müssen die Kosten signifikant über der geltenden Werbungskostenpauschale liegen, und das auch bereits im Vorjahr.

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