Sachbezugswerte und Sozialversicherungsgrenzen 2011
Für die Sozialversicherung bzw. die Sozialversicherungsbeiträge bestehen neue Rechtsgrößen, die im Sinne des Versicherungsrechts bzw. des Leistungsrechts und Beitragsrechts maßgebliche Grenzen für die Sozialversicherung bestimmt. Entsprechend gelten die folgenden Größen für das Steuerjahr 2011: – wer als Arbeitnehmer mehr als 4125 Euro monatlich bzw. mehr als 49.500 Euro im Jahr verdient, ist nicht mehr dazu […]

