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Steuervereinfachungsgesetz 2011 – Überblick

Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes haben sich einige Änderungen ergeben, die künftig zu beachten sind. Manche der festgelegten Änderungen gelten bereits im Jahr 2011, andere jedoch erst ab dem Jahr 2010 oder 2013 – da es sich um 41 Punkte handelt, auf die sich die Bundesregierung einigen konnte, können Steuerzahler leicht den Überblick verlieren – im Folgenden finden Sie deswegen einen Überblick, wann welche wichtigen Änderungen in Kraft treten.

Zum Jahr 2011 bzw. mit der Lohnzahlung ab Dezember 2011 wird der Arbeitnehmerpauschbetrag von ehemals 920 Euro auf 1.000 Euro angehoben, im Dezember gilt ein lohnsteuerlicher Ausgleichsbetrag für das Jahr 2011.

Ab 2012 wird auf die Anspruchsvoraussetzungen für Eltern beim Absetzen der Kinderbetreuungskosten verzichtet, der Nachweis, dass ein Anspruch besteht, entfällt damit bei erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten.

Ab 2012 fallen beim Familienlastenausgleich die Bezüge und Einkünfte von volljährigen Kindern weg, ebenso gemäß § 33 a Abs. 2 EStG beim Ausbildungsfreibetrag. Kinder, die volljährig sind, sich aber noch in einer zusätzlichen Berufsausbildung befinden, müssen den Nachweis erbringen, dass sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, maximal zwanzig Stunden wöchentlich arbeiten können oder nicht erwerbsfähig sind.

Ab 2012 tritt auch die vereinfachte Berechnung der Kilometerpauschale bzw. Entfernungspauschale bei Fahrtkosten statt. Auf Antrag kann ebenso ab 2012 erwirkt werden, dass man die Einkommensteuererklärung nur noch im Zweijahresrhythmus abgibt.

Für Eheleute werden die Veranlagungsarten reduziert, und zwar von bislang sieben auf vier unterschiedliche im Jahr 2013, dies beinhaltet auch die geplante Einführung der Einzelveranlagung für Ehegatten bzw. die Abschaffung von besonderer und getrennter Veranlagung für Ehepaare.

Rückwirkend zum Jahr 2010 gilt die Abschaffung der Pflichtveranlagung von Arbeitnehmern, die nur einen niedrigen Arbeitslohn erwirtschaften und eine zu hohe Vorsorgepauschale haben.

Ab 2012 nicht mehr in der Steuererklärung anzugeben sind Kapitalerträge, die abgeltend durch steuerlichen Abzug vom Kapitalertrag besteuert werden, und zur Berechnung der zumutbaren Belastung bzw. des Spendenhöchstbetrages verwendet werden.

Mit dem Jahr 2011 beginnen auch Übergangsregelungen bezüglich des Elterngeldes, und zwar auf Grund der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages. Fortlaufend weiterhin eingeführt werden soll der Umstieg auf eine IT basierte Übermittlung sämtlicher Steuererklärungen. Geplant ist auch, eine bereits vorausgefüllte elektronische Einkommensteuererklärung bereitzustellen-

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