Kategorien:

Werbungskosten 2011 – neuer Arbeitnehmerpauschbetrag

Mit dem Januar 2011 ist die Bundesregierung den Arbeitnehmern entgegengekommen: der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde angehoben, und liegt nicht mehr nur bei 920 Euro. Damit erfahren alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer eine steuerliche Entlastung, denn für den Abzug der Werbungskostenpauschale 2011 ist ebenso wie beim alten Arbeitnehmerpauschbetrag kein Nachweis notwendig. Das bedeutet, dass jährlich 1.000 Euro vom zu versteuernden […]