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Abgeltungssteuer betrifft auch Tagesgeldkonten

Wer ein Tagesgeldkonto führt, der parkt sein Geld nur kurzfristig und kann darüber – sofern nötig – zwar nicht sofort, aber innerhalb weniger Tage frei verfügen. Die Besteuerung für private Kapitalerträge wurde 2009 zum Zweck der Vereinfachung eingeführt. Der Abgeltungssteuer unterliegen auch Einkünfte aus Zinsen und Sparguthaben und somit auch die Kapitalerträge, die aus einem Tagesgeldkonto resultieren. Die pauschale Besteuerung von Zins- und Kapitalerträgen sowie Dividenden wurde am 1.09.2009 eingeführt und hat damit die alte Regelung ersetzt, nach welcher der persönliche Steuersatz zur Grundlage genommen wurde.

Die neue Abgeltungssteuer bei Tagesgeldkonten

Die Höhe der Abgeltungssteuer aus Kapital- und Zinserträge beträgt 25 % und jeder Sparer wird zu exakt gleichen Anteilen besteuert. Die jeweilige Stelle, an welcher die Erträge anfallen, führt die Steuern direkt an das Finanzamt ab, sodass der Sparer hier keinen zusätzlichen Aufwand bei einer Steuererklärung zu befürchten hat. Ausgenommen sind hier selbstverständlich Personen, die unter dem Sparerfreibetrag von 801 Euro liegen.

Über die erzielten Zinsen kann so steuerfrei und ohne Abzüge verfügt werden. Für Verheiratete summiert sich der Sparerfreibetrag auf 1602 Euro. Diese Grenze gilt allerdings nur, wenn ansonsten keine weiteren Zinserträge an anderer Stelle anfallen. Hier ist zu beachten, dass ein nötiger Freistellungsauftrag möglichst schnell beantragt wird; bestenfalls direkt bei der Eröffnung des Tagesgeldkontos. Das passenden Tagesgeldkonto und wie man es eröffnet findet man auf dem Verbraucherportal www.konten-check24.de.

Tagesgeldkonten trotz der Abgeltungssteuer vorteilhaft

Trotz der Einführung der Abgeltungssteuer für Tagesgeldkonten verlieren diese nicht an Beliebtheit. Es handelt sich dabei zweifelsfrei um die flexibelste Geldanlage, die zusätzlich noch keinerlei Risiko mit sich bringt. Das angelegte Geld ist im Normalfall innerhalb weniger Tage frei verfügbar und trotz oder gerade aufgrund der abzuführenden 25 % Abgeltungssteuer bleibt diese Form des Sparens sehr attraktiv. Der Steuerfreibetrag blieb weiterhin bei 801 Euro (Verheiratete: 1602 Euro) und die pauschale Besteuerung hat für viele Anleger sogar noch seine Vorteile.

So lag der persönliche Steuersatz, der zuvor als Besteuerungsgrundlage diente, meist bei über 30 % und die neue Abgeltungssteuer bringt so sogar einen Vorteil für die Sparer. Und wer einen persönlichen Steuersatz von unter 25 % hatte und nun einen Nachteil zu befürchten hat, kann beim Finanzamt einen Antrag auf eine Einkommenssteuerveranlagung stellen und ihre Kapitalerträge so weiterhin nach ihrem persönlichen Steuersatz abführen. Die neue Abgeltungssteuer ist für Sparer ausnahmslos vorteilhaft.

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