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Dachintegrierte Fotovoltaikanlagen steuerlich absetzen

Es wird immer populärer, Fotovoltaikanlagen nicht mehr in Form von Aufsätzen auf bereits vorhandene Dacheindeckungen zu installieren, sondern vielmehr direkt als Dachziegel, bei denen ein Fotovoltaikmodul integriert wurde – das kann zum einen aus optischen, zum anderen aber auch aus technischen Gründen von Vorteil für den Besitzer sein. Doch ergibt sich aus der anderen Bauweise bzw. Verbauung der Fotovoltaikanlagen eine unterschiedliche steuerliche Behandlung?

Anlagen, die auf Fotovoltaikmodule, die in Dachziegel integriert wurden, setzen, sind genauso als unselbständiger Bestandteils eines Gebäudes zu verstehen, wie Solarmodule, die auf die Dächer aufgesetzt werden. Sie werden als losgelöste und selbständige Bestandteile eines Gebäudes und entsprechend als bewegliches Wirtschaftsgut eingeordnet.

Zwei Funktionen werden mit den Anlagen zugleich erfüllt: sie dienen der Erzeugung von Strom (Gewerbebetrieb) und schützen die Immobilie gleichzeitig vor Witterungseinflüssen. Rein ertragssteuerlich betrachtet ist das Ergebnis von dachintegrierten Fotovoltaikanlagen ebenso zu behandeln, wie Aufdachanlagen. Entsprechend ergeben sich die folgenden steuerlichen Konsequenzen:

Dem Gewerbebetrieb zuzurechnendes Betriebsvermögen ist die Fotovoltaikanlage bzw. die Fotovoltaikmodule im Sinne eines selbständigen, bewegliches und abnutzbares Wirtschaftsgut, bei dem die Herstellungskosten bzw. Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren hinweg abgeschrieben werden müssen.

Die Dachkonstruktion wird jedoch zum Gebäude, und nicht zur Fotovoltaikanlage gerechnet, die Kosten dafür sind Herstellungskosten, Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwendungen für das Gebäude.

Sind alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, so ist ein Investitionsabzugsbetrag möglich, sofern die Anschaffung der Fotovoltaikanlage geplant ist. Degressive Abschreibung war bis Kauf bzw. Bauung zum 31,12,2010 möglich, danach lassen sich zumindest noch Sonderabschreibungen nutzen.

Sämtliche oben aufgeführten Regelungen gelten in gleicher Weise für Blockheizkraftwerke.

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