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Was kann ich in der Steuererklärung absetzen?

Die Frage, was man in der Steuererklärung absetzen kann, wird immer wieder gerne gestellt, denn schließlich ist jedem Steuerpflichtigen daran gelegen, möglichst wenig Steuern zu zahlen, da die Abgaben, die man an Vater Staat zu zahlen hat, nach der Meinung der meisten Personen ohnehin schon zu hoch ist. Ganz klar Abstand nehmen sollte man beim Versuch, Steuern zu sparen, allerdings davon, Steuern zu hinterziehen – denn Steuerhinterzug ist strafbar.

Wenn es um Kosten geht, die man im Lohnsteuerjahresausgleich bzw. in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, so sind in aller Regel zunächst einmal die Werbungskosten bzw. bei Selbständigen und Freiberuflern die Betriebsausgaben interessant. Das Finanzamt erleichtert die Arbeit für Buchführungsmuffel, und zieht eine Pauschale, den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro pro Steuerjahr vom zu versteuernden Einkommen ab. Hierfür müssen Arbeitnehmer auch keine Rechnungen oder anderweitige Belege vorweisen können, Nachweise werden erst für Kosten, die diese Pauschale überschreiten, interessant.

Wer generell Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit oder zu Kunden absetzen möchte, dem wird angeraten, ein Fahrtenbuch zu führen, denn das Finanzamt schaut bei den Fahrtkosten gerne mal genauer hin. Geltend machen kann man dann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, dank Wiedereinführung der Pendlerpauschale gilt diese Pauschale ab dem ersten Kilometer. Wer einen Kollegen mit zur Arbeit nimmt, darf zwei Cent mehr pro Kilometer abrechnen.

Die Werbungskosten sind ein weites Feld und immer eng verwoben mit der ausgeübten Tätigkeit – was der eine Arbeitnehmer absetzen kann, gilt für den anderen Arbeitnehmer womöglich schon nicht mehr. Das betrifft zum Beispiel Arbeitsmittel wie den PC oder andere technische Geräte, das heimische Arbeitszimmer oder auch Berufsbekleidung. Neben der Langen Liste an Werbungskosten sind des Weiteren die Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzbar. Zu den Sonderausgaben gehört zum Beispiel auch die Kirchensteuer, das Schuldgeld der Kinder, ggf. Kinderbetreuungskosten, wobei hierbei genau Regelungen ob der Berufstätigkeit der Eltern bzw. des Alleinerziehenden beachtet werden müssen, Spendenbeiträge, der Vorsorgeaufwand, Kosten für die Steuerberatung bei Arbeitnehmern, Unterhaltszahlungen, Ausbildungskosten und Zinsen.

Hinzu kommen die außergewöhnlichen Belastungen, die man in der Steuererklärung absetzen kann. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen die Beerdigungskosten, sofern ein enger Verwandter gestorben ist und man für die Beerdigung selbst aufkommt, Aufwendungen, die mit einer Behinderung zusammenhängen, Katastrophenschäden, Scheidungskosten, Krankheitskosten, Kurkosten und Wiederbeschaffungskosten.

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