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Pflege von der Steuer absetzen

Wer zuhause in den eigenen 4 Wänden Angehörige pflegt und pflegen lässt oder als Pflegebedürftiger im eigenen Haushalts gepflegt wird, kann die Kosten hierfür von der Steuer absetzen in Form der haushaltsnahen Hilfe. Diese können jedoch anders ausfallen, wenn die Pflegeversicherung sich an den Kosten für die Pflege im Haushalt beteiligt, was häufig der Fall ist.

Hier muss unterschieden werden in welcher Form gepflegt wird – wird Pflegegeld oder werden Pflegesachleistungen zur Pflege im eigenen Haushalt bezogen?

Im Falle des Bezugs von Pflegegeld kann die Konstellation so aussehen, dass man selbst Angehörige pflegt und dafür das Pflegegeld als Ausgleich erhält, aber auch einen Pflegedienst davon bezahlt, z. B. wenn eine Pflege nicht zu 100 % selbst (Krankheitsfall, Urlaub) erfolgen kann. Das Pflegegeld ist jedoch verglichen mit den Kosten eines Pflegeservices relativ schnell aufgebraucht.

Hier gilt, dass man die Kosten für den ambulanten Pflegeservice voll von der Steuer absetzen kann, auch wenn man Pflegegeld erhält. Das Pflegegeld wird in diesem Fall auch nicht auf die Kosten angerechnet, sondern die Kosten für den Pflegeservice können zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.

Sollte eine Sachleitung statt Pflegegeld zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden, z. B. mit der Stellung des ambulanten Pflegeservices durch die Pflegeversicherung, welcher die Pflege im eigenen Haushalt übernimmt, so kann man trotzdem noch die Kosten für den Pflegeservice von der Steuer absetzen – aber nur dann, wenn die Pflegeversicherung die Pflege nur teilweise bezahlt und man den Rest selbst zahlen muss. Dieser Anteil wäre dann auch steuerlich zu berücksichtigen.

Wichtig: Wie auch bei anderen haushaltsnahen Leistungen, die man von der Steuer absetzen kann, so gilt auch bei einer häuslichen Pflege, dass eine ordentliche Rechnung gestellt werden und die nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt werden muss. Ansonsten werden die Kosten für die häusliche Pflege durch das Finanzamt bei der Steuer nicht anerkannt.

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