Kategorien:

Steuerspartipps aktuell – Hilfe beim Steuer sparen

Niemand zahlt freiwillig zu viele Steuern. Das Problem ist nur, dass es den meisten steuerpflichtigen Personen gar nicht bewusst ist, dass sie die Steuerlast, die sie alljährlich zu tragen haben, eigentlich mit diversen Steuerspartipps senken könnten. Wer also nicht unnötig vom Fiskus zur Kasse gebeten werden will, sollte sich seine Einnahmen und Ausgaben einmal genauer ansehen und überprüfen, inwiefern denn tatsächlich Einsparpotential vorliegt.

Natürlich bestehen eine Menge Steuersparmodelle, wie zum Beispiel die Möglichkeit, durch das Halbeinkünfteverfahren, Kreditaufnahme, Auslandsanlagen, Verkauf von Wertpapieren, Senkung von Zinsen, Stückzinsen, Investmentfonds, Bundesschatzbriefen, Steuerstundungsmodellen, GmbH-Gründungen oder der Neuemission von Anleihen die Steuerlast drastisch zu senken.

Doch diese Steuersparmodelle haben so ihre Tücken und es ist steuerlichen Laien absolut nicht zu empfehlen, sie auf eigene Faust auszuprobieren, im Gegenteil: fachliche Beratung ist unverzichtbar, denn ein Steuersparmodell kann sich in ungünstigen Fällen auch zum Gegenteil des eigentlich beabsichtigten Zieles entwickeln, sodass die Steuerlast letztendlich sogar steigt, anstatt zu sinken.

Das leichteste Mittel für Arbeitnehmer, Rentner, Selbständige und Freiberufler zum Steuern sparen ist es natürlich, abzugsfähige Kosten im Rahmen der Steuererklärung bzw. dem Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen, wobei zu den abzugsfähigen Kosten neben den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben auch die außergewöhnlichen Belastungen und die Sonderausgaben gehören. Betriebsausgaben kann man nur bei Einkünften aus selbständiger Arbeit geltend machen, Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Einkommen aus Vermietung oder Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

Die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind insgesamt betrachtet häufig diejenigen Kosten, die den größten Anteil daran haben, wenn es darum geht, die Steuerlast für die Steuerpflichtigen zu senken. Dabei gilt es jedoch, die bestehenden Regelungen genau zu beachten, damit der Fiskus die Kosten auch wirklich anerkennt, sei es bei der Arbeitskleidung, dem Arbeitszimmer, den Fahrtkosten, den Arbeitsmitteln, den Dienstreisen oder auch den Bewerbungskosten.

Unerlässlich ist es, Belege zu sammeln und dem Finanzamt die jeweils entstandenen Aufwendungen auch nachweisen zu können, denn ansonsten muss mit Pauschalen abgerechnet werden, die die tatsächlichen Kosten in den meisten Fällen aber nicht decken: der Arbeitnehmerpauschbetrag ist zwar mit 920 Euro vergleichsweise hoch, doch die Sonderkostenpauschale liegt nur bei 36 bzw. 72 Euro.

Je nach Situation des Steuerpflichtigen lassen sich Kosten, die weit über diese Beträge hinausgehen, absetzen, und je mehr Kosten man geltend machen kann, desto weiter sinkt das zu versteuernde Einkommen und entsprechend größer wird die Steuerersparnis.

Hinterlassen Sie einen Kommentar