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Alleinerziehende: Kein Splittingtarif

Das Ehegattensplitting ist immer wieder hart umstritten, jedoch ist die Rechtssprechungspraxis der Finanzgerichte hierzu mehr oder weniger eindeutig: Auch wenn Alleinerziehende durch das Ehegattensplitting erkennbar und deutlich benachteiligt werden.

Ehegattensplitting AlleinerziehendeTrotz Benachteiligung Splittingtarif weiter zulässig

Denn: Rein steuerlich, so stelle auch das Finanzgericht Niedersachsen in einem neuen Urteil (Az: 7 V 4/12 ) fest, handelt es sich bei der derzeitigen Steuergesetzgebung der unterschiedlichen Besteuerung von Alleinerziehenden/Singles und Ehepaaren, vor allem bei gleich hohem Einkommen, um 2 verschiedene Sachverhalte, die auch unterschiedlich behandelt werden dürfen – dies ist an sich, genauso wie die draus resultierende unterschiedliche Höhe der Besteuerung, nicht verfassungswidrig.

Dass die Klagen gegen das Ehegattensplitting immer häufiger werden wundert nicht: Denn wer als Alleinerziehender/Single ein gleich hohes Einkommen hat wie jeweils 2 Personen, die aber verheiratet sind, zahlt bis zu mehrere tausend Euro mehr an Einkommensteuer! Da selbst Geschiedene noch durch das Real Splitting so sogar <strong>nach</strong> ihrer Ehe noch bevorteilt werden, wundert es nicht, dass das Ehegattensplitting immer mehr Singles sauer aufstößt.

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