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Steuertipps für Angestellte

Natürlich ist es im Interesse eines jeden Steuerzahlers, möglichst viele Steuern sparen zu können. Diese Möglichkeit erhalten Arbeitnehmer, aber ebenso auch Rentner, Beamte, Selbständige, Vermieter oder Arbeitslose, im Zuge der jährlichen Einkommensteuererklärung, die sie abgeben müssen, sofern sie ein Einkommen von 7.664 Euro pro Jahr überschreiten.

Abgesehen vom Arbeitnehmerpauschbetrag, der bei jährlich 920 Euro liegt, oder der Sonderausgabenpauschale von 36 bzw. 72 Euro pro Steuerjahr haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, Kosten, die über diese Pauschbeträge hinausgehen, geltend zu machen, so vor allem bei den Werbungskosten, aber auch bei den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.

Die Kosten, die man absetzen kann, hängen immer von diversen Faktoren ab: welcher Tätigkeit geht der Angestellte konkret nach? Wie ist sein Familienstand? Wie viele zu versorgenden Kinder hat er? Liegen Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung vor? Werden Kapitalerträge erwirtschaftet? Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, können auch unterschiedliche Kosten geltend gemacht werden.

Allgemein geläufig sollte die Pendlerpauschale sein, die korrekt eigentlich Entfernungspauschale heißt, und eine Abrechnung von 30 Cent je gefahrenen Kilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte vorsieht, wenn man mit dem eigenen Auto fährt. Dass man aber auch kosten geltend machen kann, wenn man mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, ist vielen Arbeitnehmern nicht bekannt: 5 Cent können je gefahrenen Kilometer abgesetzt werden.

Strittig ist immer wieder, inwiefern ein Arbeitszimmer zuhause abgesetzt werden kann. Arbeitnehmer sollten sich von ihrem Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass sie auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen sind, weil sie zusätzliche Arbeit von zuhause aus zu erledigen haben und dies nicht an einem Arbeitsplatz innerhalb der Betriebsstätte geschehen kann. In einem solchen Fall können Arbeitnehmer die Kosten für ihr Arbeitszimmer absetzen, und zwar mittels Pauschale, die bei 1250 Euro pro Jahr liegt.

Wer die Aufwendungen für Fachliteratur absetzen möchte, sollte auf den entsprechenden Quittungen die jeweiligen Buchtitel bzw. Titel der Zeitschriften vermerken, um sicher zu gehen, dass das Finanzamt diese auch wirklich anerkennt – hier zückt der Fiskus ansonsten ganz gerne mal den Rotstift.

Zu den abzugsfähigen Kosten für Arbeitnehmer gehören außerdem haushaltsnahe Dienstleistungen, also Reparatur, Wartung, Sanierung, Renovierung oder Modernisierung innerhalb der eigenen vier Wände – handelt es sich um Mieteigentum und wird nicht selbst bewohnt, sind derlei Kosten als Werbungskosten abzusetzen.

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