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Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft: Steuerformular Anlage L

    Landwirte und Forstwirte sind auch wie andere Personen mit einem Einkommen aus selbständiger Arbeit bzw. aus Gewinneinkünften zur Ausweisung ihrer Gewinne und Verluste verpflichtet – dazu muss die bei der Abgabe der Steuererklärung die Anlage L genutzt werden. Unter die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft fallen auch Einkünfte aus: – der Jagd, – […]