Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft: Steuerformular Anlage L
Landwirte und Forstwirte sind auch wie andere Personen mit einem Einkommen aus selbständiger Arbeit bzw. aus Gewinneinkünften zur Ausweisung ihrer Gewinne und Verluste verpflichtet – dazu muss die bei der Abgabe der Steuererklärung die Anlage L genutzt werden. Unter die Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft fallen auch Einkünfte aus: – der Jagd, – […]

