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Einkommensteuer sparen: Abzugsverfahren oder Anrechnungsmethode?

Einkünfte und Einnahmen aus dem Ausland sind auch in Deutschland steuerpflichtig, jedoch kann man trotzdem bei der Einkommensteuer sparen mit de Abzugsverfahren oder der Anrechnungsmethode, wenn bereits im Ausland auf diese Einkünfte und Einnahmen einer Steuer angefallen ist, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Prinzipiell unterscheiden sich beide Verfahren dahingehend, dass bei der Abzugsmethode die im Ausland fällige Steuer von dem in Deutschland zu versteuernden Einkommen abgezogen und bei der Anrechnungsmethode die im Ausland bezahlte Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Vor allem bei großen steuerlichen Unterschieden kann sich eine Methode eher lohnen als eine andere.

Da der Steuerzahler die freie Wahl hat, nach welcher Methode er die Einkünfte und das Einkommen aus dem Ausland besteuern lassen möchte, lohnt sich eine vorherige Prüfung immer. Wichtig ist, dass sowohl das Abzugsverfahren als auch die Anrechnungsmethode nur bei gleichartigen Steuern im Quellenland (Ausland) und Deutschland in Frage kommen – ansonsten nicht.

Die Anrechnungsmethode ist dann lukrativ, wenn die deutsche Steuer und die im Ausland bezahlte Steuer nahezu deckungsgleich sind, da im Idealfall keine weitere Steuer anfällt. Das Abzugsverfahren ist von Vorteil, wenn durch das geminderte steuerpflichtige Einkommen die Progressionsstufe gesenkt werden kann, z. B. wenn man diese knapp überschreiten würde.

In jedem Fall gilt, dass man nicht mehr Steuern im Inland anrechnen lassen kann, als anfallen würden. Müsste man im Ausland mehr Steuern bezahlen, so kann dies nicht geltend gemacht werden.

An einem Beispiel: Fran hat 5.000 Euro an Einkünften aus dem Ausland und muss im Ausland dafür 20 % Steuern zahlen, also 1.000 Euro. Er fragt sich, ob er mit der Anrechnungsmethode oder dem Abzugsverfahren besser fahren würde. Das richtet sich jedoch danach, ob die Steuer in Deutschland höher oder niedriger ausfallen würde oder überhaupt nicht erhoben wird.

Sollte die Steuer in Deutschland höher ausfallen, z. B. 30 %, also 1.500 Euro, so heißt das, dass:

– er bei der Anrechnungsmethode nur 500 Euro statt 1.500 Euro bezahlen müsste, da ihm die gezahlte Steuer von 1.000 Euro angerechnet wird. Er hätte somit, abzüglich der Steuer aus dem Ausland, noch 3.500 Euro zur Verfügung.

– er bei dem Abzugsverfahren die 1.000 Euro Steuern aus dem Ausland vom zu versteuernden Einkommen abziehen könnte – er müsste somit 30 % auf 4.000 Euro, also 1.200 Euro, an Steuern zahlen. Er hätte dann, abzüglich Auslandsteuer, nur noch 2.800 Euro zur Verfügung.

Sollte die Steuer in Deutschland niedriger ausfallen, z. B. 10 %, also 500 Euro, so heißt das, dass:

– er bei der Anrechnungsmethode nur 500 Euro anrechnen lassen kann. Damit muss er in Deutschland keine zusätzliche Steuer mehr bezahlen und nach Abzug der Steuern aus dem Quellenland bleiben ihm noch 4.000 Euro.

– er beim Abzugsverfahren das zu versteuernde Einkommen auf 4.000 statt 5.000 Euro absenken kann und nur noch 400 Euro Steuern zahlen muss. Nach Abzug der Steuern bleiben ihm somit noch 3.600 Euro.

Sollte keine Steuer in Deutschland erhoben werden, so kann er die Steuer nicht anrechnen lassen, aber z. B. mittels des Abzugsverfahrens Verluste vortragen. Dieser Vorteil kann auch bei den anderen Varianten genutzt werden, da der Abzugsbetrag wie Werbungskosten gehandhabt wird.

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