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ELStAM – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

Der Name „ELStAM“ steht für „ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale“. Diese Daten wurden im Verlauf des Jahres 2011 nun endgültig in einer Datenbank des Bundeszentralamts für Steuern gesammelt. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie nicht mehr wie bislang dazu verpflichtet sind, beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abzugeben. Die Abgabe der Lohnsteuerkarte ist deswegen nicht mehr notwendig, weil der Arbeitgeber alle […]