Kategorien:

Steuer auf Arbeitslosengeld

Wer Recht auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz 4) oder Teilarbeitslosengeld hat und dieses erhält, der muss dieses nicht versteuern. Denn eine Steuer auf Arbeitslosengeld gibt es nicht, da diese Einnahmen grundsätzlich steuerfrei sind. Man unterliegt somit weder der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer mit dem Arbeitslosengeld. Aber: Das Arbeitslosengeld I und das Teilarbeitslosengeld unterliegen […]