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Zoll – Geschenke aus dem Ausland

Wer Geschenke per Post verschickt bzw. erhält, muss beachten, dass diese unter gewissen Umständen verzollt werden müssen. Dabei wird zum einen unterschieden, um was es sich genau bei dem Geschenk handelt, von wo es geschickt wird und welchen Wert das Geschenk hat.

Sofern es sich um Geschenksendungen handelt, die innerhalb der EU verschickt werden, werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Bürger sollten beachten, dass man sich innerhalb der EU keine Zigaretten bzw. Tabakwaren als Geschenk zusenden darf und ein solches Verhalten strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Folgen haben kann.

Anders sieht es bei Geschenksendungen (gekennzeichnet als „gift“) aus dem außereuropäischen Ausland, also zum Beispiel Nordamerika, Russland, Asien oder Afrika aus – diese sind dann einfuhrabgabefrei, wenn es sich um eine Sendung von privat an privat handelt und die Ware nicht wertvoller als 45 Euro ist. Hinzu kommen spezielle Mengenbegrenzungen:

Kaffee – 200 g Konzentrat, Essenz oder Auszug oder 500 g Kaffee
Parfüm – 0,25 Liter Toilettenwasser oder 50 g Parfüms
Alkohol – 1 Liter mehr als 22% vol oder 1 Liter mehr als 22% vol. und 2 Liter Wein (kein Schaumwein)
Tabak – 50 g Rauchtabak oder 10 Zigarren oder 25 Zigarillos oder 50 Zigaretten

Hinzu kommt ein gewisser Grundsatz bei Sendungen, die als Geschenk zwischen zwei Privatpersonen versendet werden:

Sofern der zulässige Gesamtwert die 45 Euro Grenze von mehr als einer Ware bzw. mehreren Waren überschritten wird, so erfahren diejenigen Waren eine Befreiung bis zur angegebenen Grenze von 45 Euro, für die auch eine Befreiung bei alleiniger bzw. gesonderter Einfuhr eine Befreiung zulässig gewesen wäre.

Sofern die Waren nicht teilbar sind und die Wertgrenze von 45 Euro überschritten wird, so werden Einfuhrabgaben auf alle eingeführten Waren fällig, es findet kein Abzug der 45 Euro Freigrenze statt.

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2 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • M.B. schrieb am 10. Dezember 2012:

    Was den Zoll herzlich wenig interessiert; augenscheinlich erst Recht zur Weihnachtszeit. Habe mehrere Minigeschenke mit Wert weit unter 45 Euro erhalten, trotzdem liess mich der Zoll jedes mal antanzen!

    Haben die Herrschaften die Vorgabe bekommen, gerade zur Weihnachtszeit massiv zu nerven?

  • Tremaggi schrieb am 5. Dezember 2018:

    Bei 400 Gramm Datteln und ein paar Keksen aus Tunesien werde ich geplagt vom Zoll wegen Auftrag und Rechnung. Erhalte ich ein Geschenk habe ich keine. Die Sendung kostet den Versender ein kleines Vermoegen. Express wegen Verderblichkeit. Jetzt bereits 1 Woche beim Zoll. Der Wert liegt bei weit unter 45 Euro nach den Angaben.