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Selbständig: Niedrigere Krankenkassenbeiträge mit Einkommensteuerbescheid

Wer Selbständig ist, bekommt von den gesetzlichen Krankenkassen nur wenig Anreize, in dieser zu verbleiben und nicht in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Trotz der Beitragsbemessungsgrenze sind gerade für jüngere Selbständige die Beiträge enorm und im direkten Vergleich unangemessen hoch.

Ein Grund dafür ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei der Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenkasse bei Selbständigen oft ein viel zu hohes Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze annehmen und zugrunde legen. Jedoch kann man als Selbständiger der gesetzlichen Krankenkasse ein wesentlich niedrigeres Arbeitseinkommen nur in Form des Einkommensteuerbescheids nachweisen.

Denn: Auch wenn aus anderen Unterlagen wie einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, einer Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder auch der Einkommensteuererklärung das Einkommen ersichtlich ist, muss die Krankenkasse nur den Einkommensteuerbescheid anerkennen – und das jedes Jahr neu.

Die gesetzliche Krankenkasse hat somit das Recht, das Einkommen eines Selbständigen stets jedes Jahr erneut anzuzweifeln und die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse an der Beitragsbemessungsgrenze, auch wenn das Einkommen weit darunter liegen sollte, festzumachen, wenn kein Einkommensteuerbescheid vorgelegt werden kann, aus dem das Einkommen klar ersichtlich ist.

Diese Haltung der Krankenkassen wurde erneut durch das Bundessozialgericht im Urteil Az. B 12 KR 21/08 R bestätigt.

Aber: Es handelt sich hierbei um eine Kann Regelung – das heißt, dass die gesetzliche Krankenkasse darauf bestehen kann, dass nur anhand des Einkommensteuerbescheids der Beitrag herabgesetzt wird. Jedoch gilt hier auch wie bei anderen Kann Regelungen: Mit etwas Überzeugungsarbeit und netten Worten kann die Krankenkasse auch andere Dokumente, wie etwa die Gewinn und Verlustrechnung, anerkennen und der Berechnung zugrunde legen.

Auch wenn das Einkommen sich verschlechtern sollte und der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu hoch ausfällt, so muss auch hier für niedrigere Krankenkassenbeiträge stets der aktuelle Einkommensteuerbescheid vorgelegt werden. Gerade bei einer drastischen Einkommensverschlechterung und ohnehin überhöhter Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich die Mühe, einen vorläufigen Einkommensteuerbescheid anzufertigen und einzureichen, um die Beiträge herabsetzen zu lassen.

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