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Einkommensteuer berechnen – so funktioniert’s

Die Höhe der Einkommensteuer, die der Steuerpflichtige im Zuge des Einkommensteuerbescheides erfährt, sollte nach Möglichkeit bereits vor der Abgabe der Steuererklärung in etwa bekannt sein, denn ansonsten kann es vorkommen, dass man durch unerwartet hohe Steuernachzahlungen in finanzielle Bedrängnis gerät.

Wer einen Steuerberater beschäftigt oder aber Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein ist, lässt sich vor Abgabe der Steuererklärung alle relevanten Zahlen ausrechnen. Bevor die Einkommensteuererklärung dann beim Finanzamt abgegeben wird, erhält sie der Steuerpflichtige zur Ansicht, Unterschrift und Abgabe.

Wer keinen Steuerberater hat, kann die Einkommensteuer Höhe auch selbst berechnen. Wer es sich besonders einfach machen möchte, benutzt den gratis Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen, zu finden unter abgabenrechner.de.

Es ist allerdings zu sagen, dass die errechnete Summe nicht zwangsläufig mit der letztendlich zu zahlenden Steuerschuld übereinstimmt: das Finanzamt nimmt oftmals Streichungen von Posten vor, die der Steuerpflichtige absetzen möchte, in der angegebenen Höhe oder Art aber nicht anerkannt werden können.

Formel – Einkommensteuer berechnen
Natürlich arbeitet auch der Abgabenrechner, sowie diverse andere Einkommensteuerrechner im Internet oder innerhalb von Steuerprogrammen, die Höhe der Einkommensteuer anhand von ganz einfachen Formeln aus – relevant ist dabei in erster Linie der Familienstand und das zu versteuernde Einkommen.

Es gelten die diversen Steuersätze, die fünfstufig gestaffelt sind: Keine Einkommensteuer zahlt man bis zu einem Einkommen von 8.004 Euro, die nächsten Stufen verlaufen zwischen 8.0005 und 13.469 Euro, 13.470 und 52.881 Euro, 52.882 und 250.730 Euro und ab 250.731 Euro. Je nach Stufe ergeben sich auch unterschiedliche Formeln zur Einkommensteuer Berechnung (zvE = zu versteuerndes Einkommen):

Bis 13.469 Euro ESt = (912,17 * Y + 1.400) * Y; Y = (zvE – 8.004) / 10.000
Bis 52.881 Euro ESt = (228,74 * Y + 2.397) * Y + 1.038; Y = (zvE – 13.469) / 10.000
Bis 250.730 Euro ESt = 0,42 * zvE – 8.172
Ab 250.731 Euro ESt = 0,45 * zvE – 15.694

Beispielrechnung
Ausgegangen wird von einem alleinstehenden Steuerpflichtigen, mit einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 Euro, das Berechnungsjahr ist 2010/2011. Nach den allgemeinen Besteuerungsmerkmalen ergibt sich damit ein Einkommensteuerbetrag von 23.328 Euro, der Solidaritätszuschlag liegt bei 1.283,04 Euro. Die Durchschnittsbelastung liegt bei 31.10%, die Grenzbelastung 42%.

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