Besuchsfahrten von Geschiedenen zu Kindern nicht absetzbar
Geschiedene Elternteile können Kosten die ihnen für die Besuche ihres Kindes beim fürsorgepflichtigem Elternteil entstehen nicht in Form der außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen. Damit bekräftigte der Bundesfinanzhof die bisherigen Urteilssprüche, dass Umgangskosten des Elternteils mit Unterhaltspflicht nicht von steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Keine außergewöhnliche Belastung Vielen geschiedenen Elternteilen mit […]

