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Biersteuer in Deutschland

Deutschland, Land des Bieres – nirgendwo sonst auf der Welt gibt es so viele unterschiedliche Biersorten und wird die Bierkultur in einer solchen Weise gepflegt, wie bei uns. Bier ist ein Genussmittel und unterliegt in Deutschland der Biersteuer, die gewissermaßen unter den Verbrauchsteuern eine Art Sonderstellung einnimmt, denn erhoben wird sie zwar vom Zoll, zugute kommt sie jedoch den Bundesländern.

Das Biersteuergesetz sieht eine Besteuerung von Bier, hergestellt aus Malz, und Biermischgetränken vor. Alkoholfreies Bier, das einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5% vol. aufweist, wird nicht von der Biersteuer erfasst.

Die Biersteuer orientiert sich in ihrer Höhe am Bier Stammwürzgehalt, der in Grad Plato gemessen wird. Daraus ergibt sich ein Regelsteuersatz von 0,787 Euro / Grad Plato je Hektoliter. Das bedeutet bei einem üblichen Vollbier wie Alt, Kölsch oder Pils etwa 1,9 Cent pro 0,2 Liter Glas (12 Grad Plato = Biersteuer 9,44 Euro).

Wie viel Grad Plato ein Bier aufweist, ergibt sich anhand einer Bezeichnung am Flaschenetikett (P xx). Beispiele:

Vollbier – 11 Grad Plato, 8,65 Euro / Hektoliter – 0,04 Euro pro 0,5-Liter-Flasche

Starkbier – 16 Grad Plato, 12,59 Euro / Hektoliter – 0,06 Euro pro 0,5-Liter-Flasche

Weizenbier – 13 Grad Plato 10,23 Euro / Hektoliter – 0,05 Euro pro 0,5-Liter-Flasche

Sofern es sich um eine kleine Brauerei handelt, die keine 200.000 Hektoliter jährlich insgesamt erzeugt, finden unter Umständen gemäßigte Steuersätze Anwendung, es ergibt sich eine Mengenstaffel, die die Steuersätze ermäßigt, und zwar:

– auf 84,0% – Jahreserzeugung von 40.000 Hektolitern
– auf 78,4% – Jahreserzeugung von 20.000 Hektolitern
– auf 67,2% – Jahreserzeugung von 10.000 Hektolitern
– auf 56,0% – Jahreserzeugung von 5.000 Hektolitern

Der Stammwürzgehalt von Bier wird anhand der Großen Ballingschen Formel errechnet:

[100 x (2,0665 x A + E)] / [100 + (1,0665 x A)

A = Alkohol
E = Extrakt (in Gewichtshundertteilen)

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