Dienstreise auch ohne Teilnahmebestätigung absetzen
Wer eine Fortbildung, Tagung oder andere beruflich veranlasste Dienstreisen als Werbungskosten von der Steuer absetzen möchte, den gängelt das Finanzamt gerne damit, dass doch auch eine Teilnahmebestätigung vorgelegt werden soll, damit ersichtlich ist, dass die berufliche Veranlassung auch tatsächlich bestand. Andernfalls kann man genauso davon ausgehen, dass die berufliche Veranlassung, vor allem wenn es sich […]

