Kategorien:

Differenzbesteuerung: Nur Gewinne versteuern

Kauft ein Unternehmen bei einem Unternehmen, welches die Umsatzsteuer ausweist, so kann dieses Geld beim Finanzamt als Vorsteuerausgleich geltend gemacht werden. Dieses ist deswegen so, da die Waren beim Weiterverkauf wieder besteuert werden und insgesamt aber nur einmal besteuert werden müssen. Es gibt jedoch viele Situationen, in denen ein Unternehmer Waren kauft, für die der Privatverkäufer oder Verkäufer aus dem Ausland keine Umsatzsteuern per Rechnung ausweisen kann.

Würden diese Waren dann weiter verkauft werden, dann müssten im Normalfall auf den gesamten Preis Umsatzsteuern berechnet werden. Hier kann nun die Differenzialsteuer eingesetzt werden, um diese Umsatzteuer nur auf den Gewinn berechnen zu müssen. Somit ist der Händler dazu in der Lage, sein angekauftes Produkt viel günstiger an den eigenen Kunden abtreten zu können.

Ein Beispiel für einen Weiterverkauf vom Privatkauf eines Händlers:

Ein Autohändler kauft von Privatpersonen einen Gebrauchtwagen für 4000 Euro. Er verkauft ihn für 6000 Euro weiter. Müsste er auf 6000 Euro die Umsatzsteuer mit 19% entrichten, würde sein Gewinn auf nur 860 Euro sinken. Wendet er die Differenzialsteuer an und zahlt diese 19% nur auf den Bruttogewinn von 2000 Euro, so behält er ganze 1620 Euro Gewinn über. Die Differenzialrechnung lässt sich hierbei immer dann anwenden, wenn gebrauchte oder neue Waren ohne die Ausweisung von Umsatzsteuer aufgekauft und dann mit Ausweisung der Umsatzsteuer weiter verkauft werden. Entscheidend ist hierbei, dass der Händler vor dem Finanzamt per Kaufvertrag und Rechnung den Kaufpreis und den Verkaufspreis nachweisen kann. Angesetzt werden immer die Regelsteuersätze. Für Lebensmittel oder Bücher wären es 7%, für Autos, Werkzeuge oder Technikartikel sind es 19%.

Die Differenzbesteuerung in der praktischen Umsetzung

In der Regel kaufen Gewerbetreibende ihre Waren, die sie weiter verkaufen möchten, von anderen Gewerbetreibenden, die eine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen. In diesen Fällen kann die Differentialsteuer nicht angewendet werden. Wenn jedoch Waren, ob neu oder gebraucht, von Privatleuten, unter gewissen Gegebenheiten auch aus dem Ausland oder von Kleinunternehmern aufgekauft werden, dann kann die Differentialsteuer angewendet werden.

Der Unternehmer, der dieses machen möchte, muss hierbei dem Finanzamt beweisen, dass die Waren einen Ankaufswert hatten da nur so ein Gewinn ermittelt werden kann, für den die Steuern erhoben werden können. Kann der Unternehmer dieses nicht nachweisen, dann würde er auf die Verkaufspreise wieder volle Steuern zahlen müssen. Die Differentialsteuer ermöglicht es unter anderem, Waren von Privatpersonen zu kaufen und zu annehmbaren Preisen weiter verkaufen zu können. Bei dem Beispiel mit dem PKW müsste der Händler ansonsten den Verkaufspreis um rund 15% erhöhen, um auf den gleichen Gewinn zu kommen.

Ausnahmen für die Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung kann nur angewendet werden, wenn Waren ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer zwecks Wiederverkauf mit Gewinn erworben werden. Werden jedoch Waren ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer erworben, die im Betrieb oder Privat genutzt werden und somit nicht weiterveräußert werden, dann kann diese Regelung nicht greifen. Dieses hat für den Käufer jedoch keinen Nachteil. Im Kaufpreis zahlt er keine Mehrwertsteuer und für die eigene Nutzung auch nicht. Immerhin ist die Mehrwertsteuer nur dann zu errichten, wenn ein positiver Umsatz erwirtschaftet wird oder sie durch den Verkäufer im Kaufpreis bereits erhoben wird.

Hinterlassen Sie einen Kommentar