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Steuer: Doppelte Haushaltsführung – Familienheimfahrten absetzen

Bei der doppelten Haushaltsführung gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Kosten abgesetzt und verrechnet werden können. Das Finanzamt besteht prinzipiell darauf, dass alle tatsächlichen Kosten angegeben und nachgewiesen werden, z. B. für die Familienheimfahrten.

Hier kann sich die Absetzbarkeit von der Steuer bei der doppelten Haushaltsführung umkehren. Normalerweise können alle Kosten in Verbindung mit der doppelten Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden und natürlich auch die Familienheimfahrten, die sogar explizit eine Bedingung darstellen, dass der Lebensmittelpunkt in der Erst- und Hauptwohnung anerkannt wird.

Aber: Diese Fahrten können auch anders erfolgen – so muss nicht derjenige, der einen doppelten Haushalt, also eine beruflich bedingte, räumliche Trennung von der ersten Wohnung, führt nach Hause fahren, sondern es ist auch erlaubt, dass die Familie oder Frau denjenigen in seiner Zweitwohnung aufsuchen und diese Fahrten absetzen darf.

Das ist jedoch daran gebunden, dass es dem anderen Partner beruflich nicht möglich ist, eine Familienheimfahrt durchzuführen, z. B. da er durchgehend anwesend sein muss. Eine rein private Verhinderung, z. B. aufgrund von Krankheit oder weil man nicht nach Hause fahren möchte, ist nicht ausreichend. Der berufliche Grund muss zwingend gegeben sein.

Ebenfalls werden keine rein privat veranlassten Fahrten des Partners oder der Familie anerkannt, weil diese, obwohl eine Familienheimfahrt beruflich möglich ist, gern denjenigen in seiner Zweitwohnung besuchen möchte.

Berufliche Gründe wären ausführlich:
– Es darf keine Heimfahrt unternommen werden, da der Arbeitgeber dies untersagt hat.
– Man ist beruflich unabkömmlich und kann deswegen keine Heimfahrt wahrnehmen.
– Es wurde an einer beruflichen Maßnahme (freiwillig) teilgenommen, die eine Heimfahrt nicht zuließ.
– Andere dienstliche Gründe.

Von Nachteil ist, dass die Absetzbarkeit dieser Fahrten die Absetzbarkeit der Kosten für die Zweitwohnung mindert oder ausschließen kann, aufgrund der Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

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