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Studenten: Doppelte Haushaltsführung bei 2 Wohnsitzen?

Wer als Student sowohl am Studienort eine Wohnung unterhält und bei seinen Eltern wohnt, der muss unter Umständen, je nachdem wo seine Erstwohnung gemeldet ist, Zweitwohnsitzsteuer zahlen, sofern er eine der beiden Wohnungen als Nebenwohnsitz / Zweitwohnsitz deklariert. Nur konsequent wäre es, dann auch anzunehmen, dass Studenten dann auch die steuerlichen Vorteile der doppelten Haushaltsführung nutzen könnten.

Die doppelte Haushaltsführung würde Studenten so beispielsweise ermögliche, die Fahrten nach Hause als Werbungskosten von der Steuer absetzen zu können oder andere Kosten für das Studium. Zwar sind Studenten, vor allem beim Erhalt von BAföG, eingeschränkt, da sie nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze verdienen dürfen bzw. selten die Einkommensgrenze überschreiten, ab der eine steuerliche Anrechenbarkeit der Werbungskosten oder die Nutzung der doppelten Haushaltsführung profitabel ist, jedoch lässt sich so auch der Verlustvortrag nutzen und so beispielsweise Kosten des Studiums mit einem späteren, hohen (ersten) Arbeitseinkommen verrechnen, was sich steuerlich lohnen kann.

Doppelte Haushaltsführung für Studenten möglich?

Nur: Während die Zweitwohnsitzsteuer am Zweitwohnsitz / Nebenwohnsitz eine kommunale Steuer ist, die nur anhand des Meldestatus erhoben wird, handelt es sich bei der doppelten Haushaltsführung sozusagen um ein Angebot des Staates, welches strenge Voraussetzungen erfüllen muss – Voraussetzungen, die die Konstellation Wohnung am Studienort und Wohnung bei den Eltern oft nicht erfüllen kann.

Denn: Damit eine Wohnung im steuerlichen Sinn aus Sicht des Finanzamts als Wohnung anerkannt wird, muss es sich hierbei um einen eigenen Hausstand handeln, das heißt, dass hier im Prinzip eine für Dritte „nutzbare“ Wohneinheit, z. B. mit klarer Trennung Wohnung, Küche Bad und mit räumlicher Trennung / Abgrenzung zu anderen Wohnungen (beispielsweise in Form einer Einliegerwohnung) oder aber zumindest eine hohe Beteiligung an den Kosten der allgemeinen Lebensführung und eine gewisse Eigenständigkeit bei einem gemeinsamen Hausstand mit anderen vorhanden ist (z. B. wie bei einer WG).

Wer lediglich bei seinen Eltern wohnt, jedoch nur in seinem Kinderzimmer und nicht gleichberechtigt an den Kosten für den Haushalt der Eltern eingebunden ist, der kann als Studnent nicht die doppelte Haushaltsführung nutzen, denn diese setzt 2 eigenständige Haushalte voraus – ein im Kinderzimmer Wohnender kann zwar am Studienort einen eigenen Haushalt unterhalten, ist jedoch meist im Haushalt seiner Eltern integriert, da:
– oft keine gleichberechtigte Teilhabe an den Kosten oder
– eine räumlich abgetrennte und in sich eigenständige Wohneinheit
vorliegt.

Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung

Von den Vorteilen der doppelten Haushaltsführung können Studenten nur dann profitieren, wenn sie sowohl am Studienort als auch bei den Eltern folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Es muss eine eigenständige, selbst genutzte und getragene Wohneinheit vorliegen, beispielsweise in Form einer Wohnung aus Wohnbereich, Küche, Bad oder

2. die Kosten für einen gemeinsamen Hausstand mit anderen müssen zu größtenteils gleichen Teilen getragen werden, z. B. durch anteilige Mietzahlungen (entsprechend der Nutzung),

Beteiligung an den Nebenkosten einer Wohnung und an anderen gemeinsamen Kosten, z. B. für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs oder gemeinsam genutzte Dienstleistungen Dritter (Telefon, Internet, Fernsehgebühren).

Grundsätzlich muss somit das Prinzip des eigenständigen hauswirtschaftlichen Lebens erkennbar sein und dass nicht nur keine Eingliederung („auf Kosten anderer“) in den Haushalt anderer Personen vorliegt.

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