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Betriebsausgabe: Drucker von der Steuer absetzen

Der große Vorteil bei geringwertigen Wirtschaftsgütern ist, dass man diese bereits im Jahr der Anschaffung zu 100 % von der Steuer als Werbungskosten oder Betriebsausgabe absetzen kann, wenn deren Nettobetrag unter 410 Euro liegt und sie man so nicht umständlich über die Nutzungsdauer abschreiben muss. Geringwertiges Wirtschaftsgut oder nicht? Aber: Das deutsche Steuerrecht ist auch […]