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Finanzamt: Einkommensteuer bezahlen

Häufig wird die Lohnsteuer mit der Einkommensteuer bezahlt, denn wer Einkommensteuer bezahlen muss, der kann auch Lohnsteuer bezahlen, er muss es aber nicht unbedingt. Umgekehrt muss nicht jeder der Lohnsteuer bezahlt, Einkommensteuer bezahlen.

Die Erklärung warum das so ist, ist recht einfach: Lohnsteuer muss nur der bezahlen, der ein Einkommen aus einer nicht selbständigen Tätigkeit bezieht – also den Lohn / das Gehalt vom Arbeitgeber. Einkommensteuer muss man bezahlen, wenn man ein Einkommen aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft erzielt.

Wer also neben seinem Beruf z. B. noch eine Wohnung vermietet oder ein Gewerbe angemeldet hat, mit dem er etwas dazu verdient, der muss neben der Lohnsteuer auch Einkommensteuer bezahlen. Wer nur berufstätig ist und kein weiteres Einkommen neben seinem Gehalt erzielt, muss auch keine Einkommensteuer bezahlen.

Für die Einkommensteuererklärung gibt es wie bei der Lohnsteuererklärung feste Fristen, die einzuhalten sind, sowie Regelungen. Wer eine Einkommensteuererklärung abgibt, dem stehen verschiedene Fristen offen. Zum einen muss die Einkommensteuererklärung 3 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres abgegeben werden, wenn Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft erzielt wird – aber: das Geschäftsjahr ist nicht das kalendarische Jahr!

Selbstständige und Freiberufler haben für die Abgabe der Einkommensteuererklärung jeweils bis zum 31.05 des Folgejahres Zeit – die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 müsste also am 31.05.2011 abgegeben werden. Diese Frist verlängert sich auf den 31.12 des Folgejahres, wenn man die Einkommensteuererklärung über einen Steuerberater abgibt – dieser kann ggfs. auf Antrag die Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum 28.02. des nächsten Jahres aufschieben.

Wer seine Buchhaltung über einen Steuerberater macht, der sollte die Einkommensteuer auch von diesem erledigen lassen. Denn aus der Einkommensteuer wird vom Finanzamt der Gewinn errechnet, den man hatte, abzüglich der zulässigen Pauschalen und Freibeträge. Dieser Gewinn wird bei Freiberuflern und Selbstständigen dann mit der Einkommensteuer besteuert. Anschließend bekommt man vom Finanzamt mitgeteilt, bis wann die Einkommensteuer bezahlt werden muss und wie viel.

Falls man hier etwas nachzahlen muss, so kann dies in Raten erfolgen, sofern man die Steuererklärung rechtzeitig abgegeben hat – ansonsten wird die Nachzahlung auf einen Schlag fällig, wenn die quartalsweise über das Jahr bezahlten Vorauszahlungen nicht der ermittelten Steuerlast entsprechen. Sollte man zuviel bezahlt haben, so hat man das Recht auf eine Rückerstattung.

Wieviel Einkommensteuer am Fälligkeitsdatum bezahlt werden muss hängt auch davon ab, wie viel man vorausgezahlt hat. Die Vorauszahlungen orientieren sich am Einkommen des letzten Jahres und müssen bis zum 10.03., 10.06, 10.09 und 10.12 eines Jahres bezahlt werden.

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