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Aktuelle Änderungen im EStG und UStG

Das Steuervereinfachungsgesetz, das im Jahr 2011 verabschiedet wurde, hat zahlreiche Veränderungen des deutschen Steuerrechts mit sich gebracht – Steuerncheck.net hat bereits über die Änderungen der Abgabenordnung und der Änderungen des Einkommensteuergesetzes im Einzelnen ausführlich hingewiesen. Zusätzlich ergeben sich einige sonstige Änderungen im EStG durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, die im Folgenden aufgeführt werden.

§ 14 Abs. 1 u. 3 UStG wird neu verfasst und zwar hinsichtlich einer Erleichterung der Anforderungen gegenüber einer elektronischen Rechnung, was die Umsatzsteuer betrifft – Inkrafttreten 1.7.2011. Gewährleistet werden muss im Rahmen der geltenden Aufbewahrungsfrist die Lesbarkeit, Unversehrtheit und Echtheit der gestellten Rechnung. Das Finanzamt darf elektronische Rechnungen sowie elektronisch gespeicherte Urkunden, Geschäftspapiere, Bücher und Aufzeichnungen einsehen.

Ebenso ab dem 1.7.2011 in Kraft treten gemäß § 153 Abs. 2 Satz 3 BewG Veränderungen bezüglich der Bewertung eines Erbbaugrundstücks, und zwar durch eine auf Verlangen der Finanzbehörde abzugebende Feststellungserklärung des Erbbauverpflichteten und -berechtigten.

Mit dem 1.7.2011 wird auch ein erneuertes Feststellungsverfahren bei gemäß § 13 a ErbStG begünstigten Betriebsvermögen für Erwerbe eingeführt, was die Rechtssicherheit erhöht. Momentan erfolgt die notwendige Feststellung formlos durch das Finanzamt.

Vermögensgegenstände, die Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter und Kreditinstitute für Erblasser verwalten bzw. verwahren, müssen bis zum Erreichen einer Bagatellgrenze nicht angezeigt werden. Diese Grenze lag bislang bei 2.500 bzw. 5.000 Euro und wird nun bei Erwerben ab 1.7.2011 angehoben auf 10.000 Euro. Das bedeutet, dass Anzeigen beim Finanzamt in Todesfällen oft unterlassen werden können.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2014 soll die Abgabe der Erklärung über die einheitliche und gesonderte Feststellung bezüglich Zerlegung der Körperschaftssteuer nur noch elektronisch, und nicht mehr in Papierform erfolgen. Geplant ist, die KSt Festsetzungsprogramme bis zum Ende des Jahres 2013 fertig zu stellen.

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