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Checkliste: Auskunft vom Finanzamt

Was wenige wissen: Steuerpflichtige haben grundsätzlich einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt bezüglich der Beurteilung von ganz genau festgelegten Sachverhalten. Es kann gemäß § 89 Abs. 2 AO ein Antrag auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft gestellt werden, wenn hinsichtlich der steuerlichen Auswirkung seitens des Steuerbürgers ein besonderes Interesse besteht.

Die Finanzämter sind jedoch dazu berechtigt, für diese verbindlichen Auskünfte, die sie Steuerpflichtigen erteilen, gewisse Gebühren zu verlangen. Diese Gebühr für die Auskunft muss der Antragsteller im Voraus zahlen, sie orientiert sich am Gegenstandswert, der vom Steuerpflichtigen selbst zu ermitteln ist. Sofern der Gegenstandswert nicht weiter ermittelt werden kann, stellt das Finanzamt eine Zeitgebühr in Rechnung, die bei mindestens 100 Euro liegt – angesetzt werden 50 Euro pro Stunde. Die Gebühren entfallen nur, wenn die Bagatellgrenze nicht erreicht wird.

Checkliste: Ermittlung der Gebühr

Ausschlaggebend ist der Wert, den die Auskunft für den Auskunftersuchenden hat: entsprechend muss der Antragsteller im Antrag auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft nicht nur den Gegenstandswert, sondern auch die herangezogenen Grundlagen zur Ermittlung des Wertes beschreiben. Wird nicht auf den Gegenstandswert hingewiesen, nimmt der Fiskus eine Schätzung vor, kann der Wert mittels Schätzung nicht ermittelt werden, wird eine Zeitgebühr zugrunde gelegt. Keine Zeitgebühr fällt an, wenn die Bearbeitungszeit weniger als zwei Stunden beträgt. Zusammengefasst:

  • Zeitgebühr: der Gegenstandswert kann auch durch Schätzung nicht festgelegt werden, entsprechend fällt eine Zeitgebühr an (50 Euro pro angefangene halbe Stunde). Die Gebühr entfällt bei einer Bearbeitungsdauer von weniger als 2 Stunden
  • wertabhängige Auskunftsgebühr: Herangezogen wird die auf § 34 GKG basierende Gebührentabelle. Bei einem Gegenstandswert von unter EUR 10.000 entfällt die Gebühr
  • der Antragsteller muss die steuerliche Auskunftsgebühr im Voraus zahlen, nach Aufforderung des Finanzamts muss die Zahlung innerhalb eines Monats erfolgen
  • Sofern der Antragsteller sein Gesuch um verbindliche Auskunft vor Erteilung der tatsächlichen Auskunft durch das Finanzamt zurückzieht, ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich, wobei dies jeweils im Ermessen der erteilenden Stelle liegt.

Checkliste: Auskunftsersuchen

  • der Sachverhalt hat erhebliche steuerliche Auswirkungen: steht eine bedeutende wirtschaftliche Entscheidung, verbunden mit gravierenden steuerlichen Auswirkungen, an, so kann eine verbindliche Auskunft beantragt werden. Beispiel: mit dem Ehegatten soll ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden
  • formelle Anforderungen: der Antrag muss schriftlich erfolgen, im Antrag selbst muss erklärt werden, dass noch keine andere Finanzbehörde zu diesem Sachverhalt befragt wurde. Alle gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen
  • inhaltliche Anforderungen: der Antragsteller muss im Rahmen des Antrages umfassend den geplanten Sachverhalt und sein vorhandenes besonderes steuerliches Interesse darlegen. Die gewünschte Frage muss konkret gestellt und die eigene Rechtsmeinung dargelegt werden. Hilfreich ist es, eine Formulierung zu wählen, die das Finanzamt mehr oder weniger mit einem Ja oder einem Nein beantworten kann.
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