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eMail vom Finanzamt – Vorsicht Fälschung!

Die Betrügerei und der Spam im Internet kennen kaum Grenzen und auch bei der Verwendung von Namen von staatlichen Behörden und Institutionen wird kaum Halt gemacht – schließlich sind die Versender nur selten greifbar und auszumachen und vor allem in Deutschland der Eindruck, der von einer angeblichen eMail eines Amtes oder einer Behörde ausgeht, sehr hoch.

Gezielt wurden und werden Anfang des Jahres, pünktlich nach dem Ende der Frist zur Abgabe der Steuererklärung, wieder betrügerische eMails im Namen des Bundesministerium der Finanzen versendet, bei der persönliche Angaben und Konto sowie Kreditkarteninformationen mittels eines angeblich offiziellen Fragebogens abgefragt werden

Als Grund für Betroffene, diesen Fragebogen auszufüllen, wird häufig eine Einkommensteuererstattung oder andere Steuererstattung angeführt, die jetzt natürlich ausbezahlt werden soll – natürlich kann dieser Antrag nur online bei einer angeblichen Seite des Finanzamtes ausgefüllt werden und eine telefonische Rückfrage ist nicht erwünscht oder möglich.

Damit man die zuviel bezahlten Steuern erhalten kann, müssen natürlich neben den verlangten persönlichen Daten, sowie Kreditkarteninformationen oder Auskünften zu den Konten, auch das Passwort sowie Tans / iTans angegeben werden.

Wichtig: Diese eMails sollte man am besten nicht öffnen oder nach dem Öffnen umgehend ignorieren und löschen und bei einer Öffnung gegebenenfalls noch eine Virenprüfung vornehmen. Ein Steuerbescheid oder Änderungsbescheid (bei einer Steuerrückerstattung) des Finanzamtes wird in keinem Fall per eMail versendet, auch eine Abfrage der Kontodaten, siehe unten, wird vom Finanzamt nicht per eMail durchgeführt!

Betrügerische eMails sind (noch) leicht, auch ohne die Kenntnis dieser Fakten, leicht daran zu entlarven, dass diese angeblich vom Bundesfinanzministerium / Bundesministerium der Finanzen versendet wurde – auch wenn das offiziell aussieht: Für die Prüfung, Abgabe oder mögliche Steuerrückerstattung ist niemals das Bundesfinanzministerium selbst, sondern nur das jeweils vor Ort ansässige Finanzamt zuständig.

Außerdem: Das Finanzamt, wie auch andere Personen, Ämter oder Firmen, benötigen in keinem Fall Passwörter oder weitere Kontoinformationen, vor allem keine Kreditkarteninformationen, wenn Beträge zurückgezahlt werden sollen. Selbst wenn nur persönliche Daten verlangt werden, die für eine Überweisung notwendig sind, sollte man skeptisch sein, denn diese hat das Finanzamt in der Regel und muss sie nicht zusätzlich abfragen.

Es gilt zudem immer, dass während der Öffnungszeiten und Geschäftszeiten des Finanzamtes Fragen und Auskünfte zwecks eines Steuerbescheids oder einer Steuerrückerstattung gestellt werden können – vor allem bei einer Steuererstattung wird das Finanzamt selten auf eine telefonische Rücksprache verzichten.

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