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Forexhandel und die Gewinnbesteuerung für private Anleger im Internet

Vom Devisen- oder Forexhandel hat man in der Vergangenheit sehr viel gehört, doch war man hierbei der Meinung, dass diese Anlegern wie Institutionen oder Banken vorbehalten sind. Doch genau das ist schon seit einigen Jahren gar nicht mehr der Fall, sondern auch private Anleger nutzen in der Zwischenzeit diese Anlageform. Sicher ist der Forexhandel nichts für Anleger, die ihr Geld sicher wissen möchten, denn beim Handel mit Devisen gehört schon eine gewisse Risikobereitschaft dazu. Allerdings wenn man dieses Risiko eingeht, so können schon mit niedrigen Einsätzen überdurchschnittliche Gewinne erzielt werden. Diese Gewinne kommen durch eine Kursveränderung zustande.

Da diese auf der dritten oder auch vierten Nachkommastelle erwirtschaftet werden, bedeutet dass auf den ersten Blick, kennt man sich mit dem Devisenhandel nicht aus, dass man mindestens Beträge im fünfstelligen Bereich in die Hand nehmen muss, damit ein nennenswerter Ertrag erwirtschaftet werden kann. Aber beim Forexhandel handelt es sich um ein Hebelgeschäft, so muss nämlich nur ein Teil des gewünschten Handelsvolumens in die Hand genommen und als Kapital eingesetzt werden. Diesen Bruchteil bezeichnet man auch als Hebel und diese bewegen sich in der Regel in Größenordnungen zwischen 1 : 50 und 1: 400. Wobei nicht jeder Forexbroker auch mit dem gleichen Hebel arbeitet, je größer der Hebel gewählt wird, um so niedriger ist auch der Einsatz, der investiert werden muss. Bei verschiedenen Infoportalen im Internet finden Sie Vergleiche der bekanntesten und gängigsten Anbieter für einen Forexhandel. Die Seite deutschefxbroker.de zählt hier beispielsweise etliche Anbieter auf, unter anderem:

  • FxPro
  • MARKETS.COM
  • alpari
  • etoro
  • Varengold
  • AVATRADE
  • Plus500

Forexhandel der Handel der auf einem Hebel basiert

Der Forexhandel ist es auch, der insbesondere auf die Gruppe von privaten Anlegern ausgerichtet ist. Auch wenn es hierbei um das Traden von sechs-und siebenstelligen Summen geht, ist die Vorgehensweise eine andere. Als Handelsgegenstand sind ein Finanzinstrument und keine Waren oder Devisen zu sehen. Die Broker arbeiten hierbei auch mit den unterschiedlichsten maximalen Hebel so zum Beispiel:

Broker Max – Hebel

  • FxPro 500:1
  • MARKETS.COM 200:1
  • alpari 200:1
  • etoro 400:1
  • Varengold 200:1
  • AVATRADE 400:1
  • Plus500 50:1

Gewinnbesteuerung ist ein Thema für sich

Erzielt man aus dem Forexhandel Gewinne und der dauerhafte Wohnsitz des Anlegers befindet sich in Deutschland, so müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden, denn diese Gewinne unterliegen einer Abgeltungssteuer. Die Steuer wird hierbei auch nicht direkt vom Gewinn abgezogen, sondern der Ertrag aus dem Trade wird zu 100 Prozent ausgezahlt. Die Abführung der Abgeltungssteuer erfolgt somit erst am Ende eines Kalenderjahres. Doch hat man zumindest bei dieser Besteuerung den Vorteil, dass der Steueranteil des Jahres als Handelskapital genutzt werden kann. Jedoch ist es auch möglich, das die Börse trotz ihrer Handelsstrategien andere, als die üblichen Wege geht, sodass hierbei Verluste nicht auszuschließen sind. Diese können allerdings mit den Gewinnen die aus den Trades hervorgehen verrechnet werden, was mit den Gewinnen aus anderen Anlageformen nicht möglich ist.

Der Sitz der meisten Broker des Forexhandels, welcher in der Kategorie des Derivatehandels ein fester Bestandteil ist, befindet sich im Ausland. Aber auch diese Gewinne unterliegen einer Abgeltungssteuer. Allerdings sind die ausländischen Forexbroker nicht mit den Finanzdienstleistern in Deutschland zu vergleichen, denn diese leisten den Finanzbehörden keine Amtshilfe, indem sie die Abgeltungssteuer einbehalten und gleich weiterleiten. Hier ist der Anleger verpflichtet, seine Gewinne, die aus den Forextrades hervorgegangen sind, selbst zu versteuern. Was im Rahmen der Einkommenssteuer auf der Anlage KAP respektive AUS möglich ist. Es ist in diesem Fall falsch anzunehmen, das im Ausland erwirtschaftete Gewinne in Deutschland keiner Besteuerung unterliegen. Denn werden diese Gewinne nicht versteuert, so besteht in einem solchen Fall der Strafbestand einer Steuerhinterziehung.

Die Vor-und Nachteile bei der Versteuerung der Erträge aus dem Forexhandel

Wird der Forexhandel also in Deutschland betrieben, so muss man sich um die Versteuerung der Gewinne nicht selbst kümmern, denn das wird von den daran beteiligten Banken erledigt. Doch diese Reglung birgt Vor- als auch Nachteile für alle welche in dieser Situation sind und ihre Forex Gewinne versteuern müssen.

Ein großer Vorteil aus der Reglung, für die Zahlung der Abgeltungssteuer, ergibt sich aus dem festgesetzten Steuersatz von 25 Prozent auf die Erträge, für all jene, die einen höheren Einkommenssteuersatz als diese 25 Prozent zahlen müssen. Denn liegt der zu zahlende Spitzensteuersatz bei 37 Prozent, so spart man allein bei der Versteuerung der Forexhandel Erträge 12 Prozent und gerade bei größeren Gewinnsummen kann sich das sehr positiv auswirken.

Des einen Freud des anderen sein Leid, denn liegt der Steuersatz der Einkommenssteuer unterhalb der 25 Prozent, so muss die Abgeltungssteuer dennoch mit 25 Prozent versteuert werden, so werden die Erträge die mit dem Forexhandel erzielt und versteuert werden, teurer als der Einkommenssteuersatz.

Auf Freibetragsgrenze für Abgeltungssteuer achten

So wie es die Freibetragsgrenze für Kapitalertragssteuern gibt, welche auf die Zinserträge der Sparguthaben angewendet werden, kommen diese auch beim Forex zum Tragen. Hierbei muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kapitalertragssteuer und diese Steuer in einem Topf geworfen werden. Die Freibetragsgrenzen liegen hierbei für Abgeltungs- und Kapitalertragssteuer für:

  • Alleinstehende bei 801 Euro pro Jahr
  • Verheiratete bei 1602 Euro pro Jahr

Doch sollten hierbei nie die Freistellungsaufträge aus dem Auge verloren werden, da alle Freistellungsanträge zusammengefasst beim Finanzamt erfasst werden. So ist es ganz wichtig, auch einen entsprechenden Antrag für den Forexhandel bei diesem einzureichen.

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