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Hilfe beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Für Existenzgründer unausweichlich ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird vom Finanzamt verschickt, steht aber auch zum Download bereit, und muss ausgefüllt an das zuständige Finanzamt zurückgesendet werden. Wie das viele Formulare so an sich haben, ist auch der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für viele nicht ganz so leicht verständlich und macht entsprechend Probleme beim Ausfüllen.

Persönliche Angaben, Steuerschuld und Steuererstattung

Fragebogen zur steuerlichen ErfassungAuf Seite 1 werden die allgemeinen Angaben, also Name, Adresse, Nationalität etc. des Steuerpflichtigen, aber auch der Ehefrau oder des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder, soweit vorhanden, gemacht. Soweit unterscheidet sich der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kaum von anderen behördlichen Formularen und dürfte keinerlei Schwierigkeiten bereiten.

Auch Seite 2 dürfte recht unkompliziert auszufüllen sein: hier geht es um die Empfangsvollmacht, eine gegebenenfalls vorhandene steuerliche Beratung und um die Steuernummer. Hat der Steuerpflichtige bereits ein Geschäftskonto, so sollte er dieses angeben, damit Steuererstattungen zeitnah ausgeführt werden können. Inwiefern man am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ist jedem Existenzgründer selbst überlassen, viele verzichten darauf, müssen dann aber die jeweils geltenden Zahlungsfristen im Auge behalten. Auf Seite 2 unter Punkt zwei werden die Art der Tätigkeit bzw. die Art des Gewerbes sowie die Unternehmensanschrift eingetragen.

Angaben zum Gewerbe – IHK, Förderungen und Tätigkeit

Auf Seite 3 muss der Steuerpflichtige das Datum der Gründung seines Gewerbes ebenso eintragen, wie die Information, inwiefern er von der Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründerzuschuss erhält und der IHK angehört. Die Art der Tätigkeit bzw. des Gewerbes wird also genauer bestimmt, ebenso wie die Gründungsform und die Betriebsstätten.

Seite 4 beschäftigt sich mit den Angaben zur Umsatzsteuer, der Lohnsteuer, der Gewinnermittlung und der Festsetzung der jeweiligen Vorauszahlungen. Dafür muss der Steuerpflichtige unter Punkt drei die voraussichtlichen Belastungen, also Ausgaben, und Einnahmen für das erste und das zweite Jahr seines Gewerbes angeben; anhand dieser Angaben wird die Höhe der Vorauszahlungen für Gewerbesteuer und Einkommenssteuer festgesetzt. Des Weiteren muss sich der Steuerpflichtige entscheiden, in welcher Form der Gewinn dargestellt werden soll, also mittels Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung, und zwar in Punkt vier. Für die Kleinunternehmerregelung relevant ist dann wiederum Punkt sieben.

Umsatzsteuer, Steuerbefreiung und Kleinunternehmer

Seite 5 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beschäftigt sich mit der Frage, ob man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt, sowie mit den Punkten Dauerfristverlängerung, Steuersatz, Steuerbefreiung, Kleinunternehmerregelung und Geschäftsveräußerung. Wer seinen anfänglichen Umsatz realistisch unter 17.500 Euro schätzt, fällt unter die Kleinunternehmerregelung und kann diese auch nutzen. Vom Steuerpflichtigen ist außerdem anzugeben, ob er eine Istversteuerung oder eine Sollversteuerung bevorzugt.

Wer sich an einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft beteiligt, gibt dies auf Seite 6 unter Punkt acht an. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird dann mit Unterschrift, Datum und eventuellen Anlagen versehen und dem Finanzamt zugeschickt.

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