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Steuern für freiberufliche Tätigkeit

Die Steuern für freiberufliche Tätigkeit bzw. die Abgaben, die Freiberufler an das Finanzamt zahlen müssen, unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von den Steuern für Gewerbetreibende, ganz zu schweigen von den Steuern, die Beamten oder normale Arbeitnehmer abführen müssen. Die Steuern für freiberufliche Tätigkeit sind genau festgelegt und durch das deutsche Steuerrecht klar geregelt.

Der große Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist natürlich zunächst einmal der, dass bei freiberuflicher Tätigkeit keine Gewerbesteuer an die jeweilige Gemeinde abgeführt werden muss, was viele Freiberufler als große Erleichterung ansehen.

Allerdings müssen auch Gewerbetreibende nicht ab dem ersten Euro Gewerbesteuer bezahlen, sondern erst dann, wenn sie den Freibetrag von 24.500 Euro pro Jahr mit ihren Einkünften übertreffen. Zur Festsetzung der Höhe der Gewerbesteuer errechnet das Finanzamt zunächst den Gewerbeertrag, den die Behörde dann an die Gemeinde weiterleitet, die daraufhin die Gewerbesteuer berechnet.

Abhängig vom Umsatz des Freiberuflers ist es auch, inwiefern der Steuerpflichtige Umsatzsteuer an das Finanzamt weiterleiten muss: bei einem Umsatz von mehr als 17.500 Euro im aktuellen Steuerjahr fällt man auch bei freiberuflicher Tätigkeit nicht mehr unter die so genannte Kleinunternehmerregelung, die es erlaubt, auf das Abführen der Umsatzsteuer zu verzichten.

Für Gewerbetreibende und Freiberufler, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dies aber de facto gar nicht wünschen, weil sie durch den Verzicht auf das Ausweisen der Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auch keine Vorsteuer geltend machen können, können auf die Umsatzsteuerpflichtbefreiung verzichten – ein formloses Schreiben an das Finanzamt ist ausreichend und gilt bis auf Widerruf bzw. mindestens für ein Steuerjahr.

Neben der Umsatzsteuer sind Freiberufler auch einkommensteuerpflichtig, zumindest sofern sie oberhalb des Grundfreibetrags, der für jeden deutschen Bürger gilt, von 8.004 Euro liegen. Die Berechnung der Einkommensteuer orientiert sich an der Höhe des Einkommens, stufenweise findet eine andere Formel zur Berechnung der Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag Anwendung.

Innerhalb der Einkommensteuererklärung ist es möglich, Kosten aufzuführen, die die zu zahlenden Steuern bzw. das Einkommen, das zur Berechnung der Steuer herangezogen wird, zu senken. Neben allen möglichen, sicherlich recht nützlichen Tipps, muss allerdings gesagt werden, dass nur derjenige wirklich niedrige bzw. keine Steuern zahlt, der auch gar nichts oder nur wenig verdient.

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