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Ehepaare: Keine getrennte Veranlagung bei verschiedenen Wohnsitzen

Wenn aus verschiedenen Gründen ein Ehepaar nicht an einem Wohnsitz lebt, so hat das Finanzamt bisher gern abgelehnt, dass das Ehepaar das Ehegattensplitting nutzen darf – aber: das ist so nicht zulässig, denn abseits von der räumlichen Trennung zählt auch die sogenannte geistige und persönliche Trennung. Das heißt: Als (dauerhaft) getrennt lebend gilt nur, wer […]