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Steuern sparen mit Gold

Gold hat gegenüber vielen anderen Anlageformen eine Besonderheit, die es aus Anlegersicht immer wieder attraktiv macht und welche in der Bewerbung von Goldanlagen als Pluspunkt stets besonders betont wird: Der Kauf und Verkauf von Gold ist steuerfrei! Aber: Nur wenn man dabei bestimmte Vorbedingungen erfüllt.

Keine Steuern auf Gold!

Gold kann steuerfrei erworben werden, jedoch nur, wenn es sich hierbei um physisches Gold handelt, welches mindestens einen Feingehalt von 995 (99,5 %$ Goldanteil) aufweist und in einem marktüblichen Maß gehandelt wird. Auch Goldschmuck kann, sofern der Mindestfeingehalt eingehalten wird, steuerfrei erworben werden.

Für Goldmünzen gelten jedoch besondere Regeln, denn auf diese entfallen nur dann keine Steuern, wenn sie nicht vor 1800 geprägt wurden, einen Feingehalt von mindestens 900 aufweisen und als Zahlungsmittel in Gebrauch waren oder sind. Der Handelspreis der Goldmünzen darf zudem nicht über 80 % des eigentlichen Materialpreises liegen.

Wichtig: Auch wenn das Gold steuerfrei gekauft wurde, kann die Steuerfreiheit noch entfallen, falls das Gold innerhalb eines Jahres wieder verkauft wird, da es sich sonst um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt, welches mit dem individuellen Einkommensteuersatz belegt werden kann.

Eine Sonderstellung könnten in Zukunft Goldfonds, Anteile an Goldminen und Firmen, sowie Gold Zertifikaten und anderen Wertpapiere bilden, welche in Gold auszahlen. Zur Zeit wird die Ausschüttung der Gewinne dieser Anlageformen in Gold vom Fiskus noch der Abgeltungssteuer unterworfen, jedoch ist diese Verfahrensweise steuerrechtlich nicht völlig unstrittig. Sollte ein Urteil des Bundesfinanzhofes oder eines Finanzgerichtes ergehen, welches diese Verfahrensweise als gesetzeswidrig aburteilt, so können zum einen Steuerrückzahlungen winken bzw. neue, steuerlich günstige Anlageformen den Markt erobern.

Steuern sparen mit Gold

Ob man mit Gold Steuern sparen kann ist trotzdem nicht leicht zu beantworten: Unter Einhaltung der oben genannten Voraussetzungen ja, aber wird die Spekulationsfrist unterlaufen, kann ein Gold Investment auch schnell teuer werden, vor allem bei einem hohen persönlichen Einkommensteuersatz.

Jedoch spart man mit einer Anlage in Gold nicht im eigentlichen Sinn Steuern, da der Kauf und Verkauf steuerbefreit sind – ein Sparen von Steuern gibt es mangels Erhebung der Steuer bei Kauf und Verkauf nicht. Die Möglichkeit, dass die Auszahlungen von Goldfonds oder Goldanlagen außerhalb des physischen Goldes ebenso steuerfrei sein könnte wie ein Handel mit physischem Gold ist aktuell noch reine Spekulation.

Als Fazit lässt sich feststellen, dass eine Bewerbung von Gold als steuerfreundliche Anlageform sehr kritisch zu sehen ist, vor allem, wenn man die Anlage in Gold selbst direkt mit anderen Anlagemöglichkeiten, wie etwa der in Immobilien oder ausländischen Kapitalanlagen vergleicht, welche größere Steuersparmöglichkeiten im eigentlichen Sinn entfalten.

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