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Grundfreibetrag: Keine Steuern zahlen

Jeder der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss sein Einkommen in Deutschland gemäß des jeweils geltenden Steuersatzes versteuern – ausgenommen davon ist Einkommen welches unter dem Grundfreibetrag liegt, denn auf dieses muss man keine Steuern zahlen.

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll sicherstellen, dass Personen mit einem geringen Einkommen nicht noch zusätzlich durch die jährliche Abführung der Einkommensteuer zusätzlich belastet werden, da sie von ihrem monatlichen Bruttoeinkommen, wenn vorhanden, bereits Lohnsteuer abführen müssen sowie Pflichtbeiträge in die Sozialsysteme.

Das gilt auch, wenn man kein Einkommen aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, Lohn oder Gehalt, bezieht, beispielsweise als Kleinunternehmer, dessen Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreitet. Derzeit beträgt in Deutschland der Grundfreibetrag 8.004 Euro pro Person – nur Einkommen, welches den Grundfreibetrag von 8.004 Euro übersteigt muss versteuert werden.

Der Grundfreibetrag von 8.004 Euro ist ein echter Freibetrag und keine Freigrenze – das heißt, egal wie viel man tatsächlich an Einkommen haben sollte, der Grundfreibetrag von 8.004 Euro wird stets abgezogen, auch bei Personen, die ein vielfaches dessen verdienen und an Einkommen beziehen.

Der Grundfreibetrag ist dabei kein fixer Wert, sondern unterliegt laufenden Änderungen und Anhebungen, die der allgemeinen Kostenentwicklung und Teuerung gerecht werden soll – er stellt somit das Mindesteinkommen einer Person dar, welche diese zum Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt. Da fast jedes Jahr die Lebenshaltungskosten steigen, vermindert in Zeiten der Degression, wird der Grundfreibetrag fast jedes Jahr angehoben. So betrug er beispielsweise 2002 nur 7.235 Euro, im Jahre 2009 bereits 7.834 Euro bis er 2010 erneut auf 8.004 Euro angehoben wurde.

Beispiel: Franz hat ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000 Euro – von diesem wird der Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro abgezogen. Franz muss somit nur 996 Euro versteuern und eine Einkommensteuer von 148,00 Euro zahlen.

Würde Franz aufgrund eines Einkommensrückgangs nur noch 8.500 Euro verdienen, so muss er nur noch 496 Euro versteuern, was einer Einkommensteuer von 71 Euro entspricht. Würde sein zu versteuerndes Einkommen weniger als 8.004 Euro betragen, müsste er gar keine Steuer zahlen.

Gerade bei geringen Einkommen, aber auch bei mittleren, macht es deswegen durchaus Sinn das Jahr über fleißig Belege und Nachweise zu sammeln, die man bei der Berechnung der Einkommensteuer einreichen kann, damit man das zu versteuernde Einkommen möglichst stark senken kann und im Idealfall deutlich weniger Steuern zahlen muss oder sogar eine Einkommensteuererstattung in Anspruch nehmen kann.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Sokolowski Andreas schrieb am 4. August 2013:

    4.08.2013 Hallo!! Grundfreibetrag
    FA Peine laut Einkommensteuerbescheid 2011 hat zu versteuendes Einkommen 10885€ festgelegt und doch mit Progressionsvorbehalt nach §32d. Abs.1 EStG versteuer. Uns, mir und meiner Ehefrau zusteht einen Grundfreibetrag in Höhe 16008€. Praktisch das Existenzminimum / Grundfreibetrag wird legall besteuert.(309€ Steuer) Mit Recht
    Ihre Artikel und Beispiel oben sagt was anderes.
    Dringend brauche ich Hilfe um eventuell an FA Peine Klage erheben – aber wie begründen?
    Wir hoffen sehr, die Hilfe zu bekommen. Danke vorraus