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Einkommensteuer: Kosten für Handwerker absetzen

Selbständige, Freiberufler oder alle mit einem Einkommen aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung berechtigt. In dieser können diese Einkommen nicht nur als Gewinne besteuert, sondern man kann auch Verluste, die damit in Zusammenhang stehen, von der Steuer absetzen.

Zu diesen Verlusten, die steuerlich geltend gemacht werden können, gehören auch Kosten und Aufwendungen für Handwerker, sofern diese in den eigenen 4 Wänden tätig waren – zwar sind die Freibeträge auf 20 % der tatsächlich anfallenden Kosten begrenzt, nur bis zu einer Höchstsumme von 1.200 Euro und nur auf Lohnkosten, aber steuerlich kann sich das durchaus lohnen. Wer Kosten und Aufwendungen für den Lohn der Handwerker bis zu einer Summe von 6.000 Euro hat, kann diesen also problemlos ausschöpfen.

Der Sinn hinter dieser Neuregelung ist, dass illegale Beschäftigungsverhältnisse in legale überführt werden sollen und es hierfür steuerliche Anreize geben soll. Dass man nur die Lohnkosten absetzen kann hat den Hintergedanken, dass bei einer illegalen Beschäftigung vor allem diese bisher den Reiz ausmachten, jemand nicht offiziell arbeiten zu lassen – denn gespart hat man hier de facto nur beim Lohn, das Material lässt sich hingegen nicht „schwarz“ einkaufen. Aus dem gleichen Grund können auch nur 20 % des Arbeitslohnes bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden, denn das entspricht ungefähr der bisherigen „Ersparnis“ bei einem Schwarzarbeiter gegenüber einem regulär beschäftigten Handwerker.

Welche Handwerker und welche Leistungen abgesetzt werden können ist relativ genau geregelt: Wer sein Haus oder sein Grundstück mit einem Handwerker auf Vordermann bringen möchte, kann diese Kosten von der Steuer absetzen. Hierbei umfasst der Steuerkatalog sämtliche Leistungen, die als Modernisierung, Renovierung, Erhalt oder Sanierung betrachtet werden können, z. B. Tapezieren und Malern, sowie Heizkörperlackieren. Aber auch die professionelle Teppichbodenreinigung oder die Aufarbeitung des Parketts kann man als Handwerker Leistung absetzen.

Auch der Austausch eines Fensters, Fliesen und Parkett legen, Arbeiten an der Gas- und Wasserinstallation, der Aufbau und die Montage von Möbeln oder auch Arbeiten an der Fassade und am Dach (einschließlich der Regenrinne), sowie an Heizungsanlagen kann man absetzen. Das Finanzamt erkennt auch Klavierstimmer, Umzugshelfer und Umzugsaufträge und sogar den Schornsteinfeger als Handwerker an, die man absetzen kann. Die Wartung von Haushaltsgeräten und deren Reparatur kann man ebenfalls bei der Einkommensteuer als Kosten für Handwerker geltend machen – Haushaltsgeräte umfasst übrigens nicht nur den Herd oder den Staubsauger, sondern auch den PC oder den Fernseher.

Wichtig ist, dass diese Arbeiten stets zuhause vorgenommen werden müssen – sollte z. B. der PC zuhause durch einen Handwerker gewartet und repariert werden, so kann man das von der Einkommensteuer absetzen. Muss der PC allerdings in einer Werkstatt repariert werden, kann man das nicht absetzen.

Begrenzt absetzbar ist übrigens auch der Hausbesuch einer Kosmetikerin oder des Friseurs – hier ist die Einschränkung, dass dies nur bei Pflegebedürftigen anerkannt wird.

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