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Handwerkerleistungen nur vor Ort absetzbar!

Dienstleistungen von Handwerkern können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro Arbeitslohn von der Steuer abgesetzt werden, sofern diese im eigenen Haushalt erbracht wurden. Sämtliche Leistungen, die außerhalb der eigenen 4 Wände erbracht wurden sind nicht absetzbar. Vor allem bei aufwändigen Dienstleistungen kann dieser Unterschied stark ins Gewicht fallen.

Handwerkerkosten absetzen vor OrtKeine Ausnahmen, auch nicht bei Sonderanfertigungen

Das gilt auch bei Dienstleistungen und Aufträgen, die nur in Teilen nur außerhalb der eigenen 4 Wände erbracht werden können – wie beispielsweise bei Sonderanfertigungen oder Maßanfertigungen, sowie aufwendigen technischen Reparaturen – auch wenn die „Endmontage“ oder die endgültige Ausführung der Arbeiten letztendlich dort erbracht werden. In diesem Fall müssen die Arbeiten, damit man sie von der Steuerschuld abziehen kann, in einen „Vor-Ort“ und Werkstattanteil aufgeteilt werden.

Wer sich vorab aufgrund hoher Kosten wegen sehr vielen Arbeitsstunden auf eine dicke Rückzahlung vom Finanzamt freut, sollte sich per Kostenvoranschlag darüber aufklären lassen, welche Arbeiten vor Ort und in welcher Höhe ausgeführt werden (können) und wie viel in der Werkstatt des Handwerkers erbracht werden muss.

Hintergrund: Seit dem 01.01.2009 können aufgrund des Konjunkturgesetzes 20 % der Lohnkosten von Handwerkern bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro (also maximal 1.200) steuerlich auch von Privatpersonen geltend gemacht werden – Materialkosten werden nicht übernommen.

Das Besondere: Im Gegensatz zu anderen Steuervergünstigungen und Freibeträgen mindert dieser Betrag nicht das steuerpflichtige Einkommen, sondern wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen

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