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Handwerkerleistungen nur vor Ort absetzbar!

Dienstleistungen von Handwerkern können bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro Arbeitslohn von der Steuer abgesetzt werden, sofern diese im eigenen Haushalt erbracht wurden. Sämtliche Leistungen, die außerhalb der eigenen 4 Wände erbracht wurden sind nicht absetzbar. Vor allem bei aufwändigen Dienstleistungen kann dieser Unterschied stark ins Gewicht fallen. Keine Ausnahmen, auch nicht bei Sonderanfertigungen […]