Kategorien:

Steuer – teilvermietete Immobilie

Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie gemischt nutzen – also einen Teil davon an Dritte vermieten und den Rest des Gebäudes selbst privat oder als Gewerbefläche nutzen, können die Kosten auch nur anteilig absetzen. Das bedeutet, dass der Steuerzahler die Pflicht hat, die Aufwendungen aufzuteilen, denn nur die Kosten des Gebäudeteils, das an Dritte vermietet wird, […]