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Zoll und Steuer auf Übersiedlungsgut

Für die Einfuhr von Waren gelten zwar bestimmte Reisefreigrenzen von bis zu mehreren 100 Euro, um diese steuerfrei und zollfrei einführen zu können, jedoch werden diese bei einem Umzug oder einer Rückwanderung aus dem Ausland schnell überschritten – damit hier keine astronomischen Steuern und Zölle anfallen, gibt es die Einordnung als Übersiedlungsgut.

Darunter fällt beispielsweise der Hausrat oder auch persönlicher Besitz, den man im Ausland erworben hat und mit dem nach Deutschland eingewandert oder zurückgezogen wird. Gerade bei einem großen Hausrat oder auch Fahrzeugen würden ansonsten durch die Einfuhrumsatzsteuer schnell steuerliche Lasten entstehen, die nur selten angemessen sind. Wer beispielsweise mit einem Sachvermögen (Auto / Hausrat) von 100.000 Euro nach Deutschland einwandern oder ziehen würde, müsste sonst mit 20.000 – 25.000 Euro an Steuern und Zöllen rechnen.

Rein theoretisch hätte man so auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt von wenigen Jahren im Ausland so die Möglichkeit, großes Sachvermögen steuerfrei und zollfrei nach Deutschland einzuführen. Aber so einfach macht es das Finanzamt dann doch nicht, denn wenn der Aufenthalt im Ausland zeitlich von vornherein befristet war, werden fort getätigte Anschaffungen u. U. nicht als Übersiedlungsgut anerkannt.

Teure Anschaffungen im Zielland sollten deswegen wohlüberlegt sein – wer auswandern möchte und nach wenigen Monaten oder Jahren feststellt, dass er wieder aus verschiedenen Gründen nach Deutschland zurück möchte, der kann normalerweise problemlos wieder seinen Hausrat und auch vor Ort getätigte Anschaffung zollfrei und abgabenfrei einführen.

Handelt es sich jedoch nicht um eine echte Ausreise / Auswanderung, beispielsweise weil man nur eine befristete Stelle im Ausland angetreten hat und kein dauerhafter Aufenthalt im Ausland geplant war, so kann der Zoll und das Finanzamt die Einstufung als Übersiedlungsgut verweigern, da überhaupt keine dauerhafte Auswanderungsabsicht bestand, sondern lediglich ein vorhersehbar endlicher Aufenthalt mit anschließender Rückkehr.

Alles was man dann wieder nach Deutschland einführen würde und was über den zulässigen Reisefreigrenzen liegt, würde dann dem Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer unterworfen werden. Bei teuren Anschaffungen kann das schnell sehr teuer werden, da je nach Art des Objekts ein Zollsatz von mehreren Prozent zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällig werden kann.

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