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Bundesfreiwilligendienst: Vorsicht beim Kindergeld

Der neue Bundesfreiwilligendienst hält beim Kindergeld für Eltern und Kinder, denen der Kindergeldanspruch seitens ihrer Eltern abgetreten wurde, eine böse Überraschung parat: Denn wer bereits jetzt schon einen Antrag auf Kindergeld bei der Familienkasse stellt, wird mit einer Ablehnung rechnen müssen und damit herben finanziellen Einbußen.

Halbgare Gesetze gefährden den Anspruch

Das Problem ist, dass im Gesetz zum Bundesfreiwilligendienst der Anspruch auf das Kindergeld nicht eindeutig formuliert wurde und die Familienkasse dazu angewiesen ist, aufgrund des fehlenden Kindergeldanspruches alle bisher gestellten Anträge und sich daraus ableitenden Ansprüche abzulehnen, wenn man auf sofortige Bearbeitung drängt.

Die Nachbesserung zum Gesetz soll spätestens zum 04.11.2011 kommen – für alle Betroffenen heißt das, dass der Antrag zwar gestellt werden kann, aber bis zur Korrektur des Gesetzes erst einmal zurückgestellt und nicht bearbeitet wird.

Kindergeld abgelehnt

Sollte der Antrag auf Kindergeld nicht zurückgestellt und abgelehnt worden sein, so sollte gegen diese Entscheidung der Familienkasse Einspruch erhoben werden mit dem Verweis, dass der Antrag bis zur Entscheidung durch den Gesetzgeber zum Bundesfreiwilligendienst und den Kindergeldanspruch aufgeschoben werden sollte.

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