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Online Kindergeld beantragen

Die Bundesagentur für Arbeit geizte bisher nicht mit bürokratischen Hürden, doch für Eltern wird bei der Beantragung des Kindergeldes jetzt vieles einfacher. Denn dieses muss nicht mehr vor Ort oder auf dem Postweg beantragt werden, sondern das Kindergeld kann man jetzt auch bequem von zuhause aus online beantragen.

Das Formular jedoch ist das gleiche wie das, welches man bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erhalten würde, nur dass es in Ruhe am Computer ausgefüllt werden kann. Leider kann das Kindergeld Formular bis Ende 2010 noch nicht elektronisch an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden – das heißt, dass man es ausdrucken und der Familienkasse auf dem Postweg übersenden muss.

Wenn man online Kindergeld beantragen möchte, geht das jedoch trotzdem schneller – denn sollte man wichtige Daten vergessen, die für die erfolgreiche Bearbeitung des Antrags notwendig sind, so kann der Online Kindergeldantrag nicht endgültig bearbeitet und ausgedruckt werden. Damit hat man nicht nur eine bequeme Alternative zum eigentlichen Kindergeldantrag, sondern in gewissem Maß auch eine Ausfüllhilfe, die weitere Rennerei erspart.

Ab 2011 entfällt auch das – denn dann kann man zu 100 % online Kindergeld beantragen, da sich dann der Kindergeldantrag auch elektronisch an die Familienkasse übermitteln lässt.

Das online Formular Kindergeldantrag, um das Kindergeld online beantragen zu können, kann man hier finden: Kindergeldformular.

Das Kindergeld direkt online zu beantragen sollte vor allem von werdenden Müttern genutzt werden, da das Kindergeld und der Anspruch darauf ab dem Tag der Geburt des Kindes einsetzt. Je länger man wartet, desto mehr Zeit lässt man verstreichen und verzögert somit die Auszahlung des Kindergeldes.

Wichtig: Im Gegensatz zu Kinderzuschüssen und Kinderbeihilfen ist das Kindergeld steuerfrei. Jedoch kann es sich ab einer bestimmten Einkommensgrenze, ca 34.000 Euro bei Alleinerziehenden und ca. 64.000 Euro bei Verheirateten, lohnen, statt des Kindergeldes den Kinderfreibetrag zu nutzen. Dies muss man jedoch nicht selbst ausrechnen, denn das Finanzamt ist verpflichtet, die für den Steuerzahler günstigere Variante automatisch anzuwenden.

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