Außergewöhnliche Belastungen: Kosten für Krankheit absetzen
Bislang konnten Kosten für Krankheit nur dann als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn vor einer kostspieligen Behandlung seitens eines Amtsarztes ein ärztliches Attest eingeholt wurde – wurde dieses erst im nach Beginn einer Behandlung erbracht, wurde dies vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11.11.2010 (Az. VI R […]

