Urlaub abgelten bei Krankheit
Bis vor kurzem war es nach deutscher Rechtsprechung so, dass sich angesammelter bezahlter Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres erlischt, bzw. spätestens dann, wenn die geltende Übergangsfrist nach Verstreichung des Kalenderjahres, die in aller Regel bei drei Monaten liegt, abgelaufen ist. Sollte sich bis zum Ablauf des bestehenden Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit bzw. […]

