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Kreditvergabe an Kleingewerbler

Nicht nur Großkonzerne oder kleine und mittlere Unternehmen benötigen Kredite zum Auf- und Ausbau ihrer Firmen. Dasselbe gilt auch für Kleingewerbler. Insbesondere größere Unternehmen decken ihren Finanzbedarf in aller Regel über die Börse oder international tätige Kapitalanleger.

Kleine und mittlere Unternehmen fragen hierfür einfach bei ihrer Hausbank nach, aber was macht der Kleingewerbler? Er muss sich erheblich mehr anstrengen, um einen zinsgünstigen Kredit zu erhalten. Auf guenstigerkreditvergleich.com finden Sie eine große Auswahl an Kreditunternehmen, welche Kleingewerbetreibenden Darlehen gewähren. Aber es gibt noch eine weitaus günstigere Form der Kapitalerhöhung: die staatliche Förderung. Daher zunächst die wichtigste Frage:

Gibt es öffentliche Fördermittel für Kleingewerbetreibende?

Theoretisch ja, praktisch meistens nein – daher zunächst das Positive. EU, Bund, die Bundesländer sowie zahllose Landkreise, Städte und Kommunen legen ihre eigenen Förderprogramme auf. Also gibt es für jeden Kleingewerbetreibenden theoretisch auch das für ihn passende Förderprogramm. Der Haken ist jedoch, dass diese Fördermittel zeitlich und örtlich begrenzt sowie finanziell limitiert sind, und auch nur an bestimmte Branchen vergeben werden. Um Fördermittel zu bekommen, bedarf es außerdem stählerner Nerven und ausreichend Zeit, um den unvermeidlichen Formularkrieg durchzustehen. Zumindest zur Überbrückung eines kurzfristigen Engpasses erscheinen staatliche Förderprogramme daher kaum geeignet. Zudem bestehen nur die allerwenigsten Förderungen aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen, meistens handelt es sich stattdessen um zinsvergünstige Kredite. Die Frage stellt sich also insbesondere angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase, ob sich der ganze Aufwand finanziell und zeitlich überhaupt rechnet.

Geld her – aber woher?

Bleibt also nur der klassische Geldverleih. Wenn der Kleingewerbetreibende nicht über gut betuchte Freunde oder Verwandte verfügt, bleibt ihm eigentlich nur der Gang zum Kreditinstitut. Für die Banken bedeutet es allerdings ein weitaus höheres Risiko, Einzelpersonen – und um solche handelt es sich bei Kleingewerbetreibenden – einen Kredit zu geben, als einer Firma oder einem fest Angestellten mit regelmäßigem Gehalt. Entsprechend mehr muss sich der Kleingewerbler ins Zeug legen, wenn er dem Kreditinstitut ein Darlehen entlocken möchte.

Welche Bank gewährt einem Kleingewerbler Kredit?

Am Einfachsten ist es natürlich, die Hausbank nach einem Kleingewerbekredit zu fragen. Eine wichtige Rolle spielt aber auch die Branchenkenntnis der Bank: wenn diese sich im Geschäftsfeld des Kleingewerblers nicht auskennt, wird sie dem Ansinnen eher misstrauisch entgegenstehen. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Kreditsuchende entweder einen schlechteren Zinssatz bekommt, oder ihm der Kredit gänzlich verweigert wird.

Was will die Bank vom Kleingewerbler hören?

Bei einem Finanzierungsgespräch gilt es, die Bank von der Seriosität der Geschäftsidee und deren Erfolgsaussichten zu überzeugen. Darüber hinaus muss die Bank den Eindruck gewinnen, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Kreditsuchenden möglich ist. Denn übt der Kleingewerbetreibende seine Tätigkeit innerhalb des Umsatzsteuer-relevanten Bereiches aus, muss der Kreditrahmen oftmals kurzfristig angepasst werden, um einen ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Fortlaufende Nachverhandlungen könnten sich also als durchaus notwendig erweisen. Die Bank versucht daher bereits bei den Gesprächen zu ergründen, ob eine diesbezügliche Einsicht beim Kreditsuchenden vorhanden ist. Falls ja, wird der Kleingewerbekredit der Einfachheit halber zumeist in Gestalt eines bestimmten Limits des geschäftlichen Girokontos vergeben. Dessen Zinsen sollten natürlich deutlich niedriger ausfallen als bei einem normalen privaten Girokonto, und bei seriösen Kreditanbietern ist dies auch der Fall.

Welche Sicherheiten kann der Kleingewerbler bieten?

Entscheidend sind für die Bank stets die konkret vorhandenen Sicherheiten. Der Kreditsuchende könnte neben seiner persönlichen Bonität Immobilien, Bürgschaften von Dritten, Anspruchsabtretungen (etwa aus seiner Lebensversicherung) oder – sofern vorhanden – auch die Sicherungsübereignung seines Firmenvermögens bieten. Sollte er über keinerlei derartige Sicherheiten verfügen, wird es schwierig. Dann kann er nur noch versuchen, die Bank mit Verhandlungsgeschick von seiner Geschäftsidee zu überzeugen. Spätestens dann will die Bank neben den letzten Steuererklärungen die Geschäftszahlen der vergangenen Monate sowie die letzten Steuerbescheide einsehen. Damit will sie sich einen Überblick über Ihr Einkommen und Ihr Geschäftsgebaren verschaffen.

Wenn die Hausbank den Kredit verweigert

Die meisten Banken verfügen über umfassend geschulte Kundenberater. Selbst wenn dieser den Kredit verweigert, kann er doch anhand der vorliegenden Geschäftszahlen und des Marktumfelds Ratschläge bezüglich steuerlich, wettbewerbsrechtlich und kaufmännisch relevanter Aspekte geben. Auf dieser Basis könnten eventuell Direktbanken oder Tochterunternehmen von Versicherungskonzernen in Sachen Kreditvergabe einspringen. Im Internet finden sich zudem zahllose, insbesondere für Kleingewerbetreibende geeignete Kreditformen wie etwa Crowdfunding, Venture Capital, Business Angel oder Private Equity. Die kommen vor allem bei der Neugründung eines Kleingewerbes ins Spiel, denn in solchen Fällen verfügt ja der Kreditsuchende noch über keinerlei belegbaren Umsatzzahlen, wie sie bei Bank-Verhandlungen benötigt werden.

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