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Lohnsteueranmeldung mit Elster durch den Arbeitgeber

Menschen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, müssen in Deutschland vom Bruttolohn Lohnsteuer an das Finanzamt abtreten. Dieses deutsche Steueraufkommen von rund 120 bis 150 Mrd. Euro im Jahr geht zu jeweils 42,5% an den Bund und die Länder und zu 15% an die Gemeinden. Der Angestellte muss sich selber jedoch um nichts kümmern, da der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, die Lohnsteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und zudem den Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen. Hierbei muss der Arbeitgeber Fristen einhalten.

Wenn im Vorjahr über 4.000 Euro Lohnsteuer abgeführt wurden, dann beträgt die Anmelde- und Zahlfrist nur einen Monat, bei 1000 bis 4000 Euro Lohnsteuer im Vorjahr gilt die Frist von einem Quartal und unter 1000 Euro von einem Jahr. Die Lohnsteuer wird für jeden Arbeitnehmer einzeln berechnet. Es gibt hierbei die Steuerklassen I bis VI sowie die Lohnsteuer mit höherem Einkommen mit höherem Prozentsatz abgegolten werden muss. Jedoch können von der Lohnsteuer Freibeträge abgerechnet werden.

Wer bis zu 8.130 Euro im Jahr verdient, der muss gar keine Lohnsteuer mehr entrichten. Zudem können Werbekosten mit bis zu 1000 Euro abgesetzt werden, wenn sie über Rechnungen nachgewiesen werden. Sollte der Angestellte eine Einkommensteuerveranlagung vornehmen, dann kann er hier die entrichtete Lohnsteuer geltend machen. Die Lohnsteuer ist für arbeitende Menschen im Angestelltenverhältnis die gängige Steuerform, Selbstständige zahlen Einkommenssteuer, für die es ebenfalls Freibeträge gibt.

Die Steuerklassen für die Lohnsteueranmeldung

Jeder Arbeitnehmer erhält jedes Jahr eine Lohnsteuerkarte, auf der seine Steuerklasse vermerkt ist. Hierbei gelten Regelungen, die eine Steuerklasse vorschreiben. In gewissen Situationen kann der Arbeitnehmer sich zwischen mehreren Optionen entscheiden.

Arbeitnehmer im Eheverhältnis können somit entscheiden, welcher Partner die Steuerklasse mit geringeren Steuersätzen erhält. Hierbei entscheidet in der Regel die Höhe des Gehalts für die Wahl. Die Steuerklassen sollen gewährleisten, dass Familien begünstigt werden. So erhalten auch Alleinerziehende mit wenigstens einem Kind im Haushalt eine günstigere Steuerklasse. Wer die Möglichkeit hat, sich die Steuerklasse aussuchen zu können, der kann unter Umständen viel Geld sparen.

Lohnsteuer in der Ehe durch Steuerklasse senken

Ehepaare werden durch den Staat durch steuerliche Vorteile gefördert, da sie häufig die Last auf sich nehmen, Kinder in die Welt zu setzen, wodurch unser Staat erhalten wird. In Eheverhältnissen werden beide Partner zusammen für die Lohnsteueranmeldung veranlagt und können somit die Steuerklasse IV für sich nutzen. Dieses ist dann ein Vorteil, wenn die Gehälter nicht weit auseiander liegen. Verdient jedoch ein Ehepartner erheblich mehr, dann können die Eheleute sich auf gemeinsamen Wunsch in die Steuerklasse III und V einstufen lassen. Hierbei besteht jedoch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung.

Lohnsteueranmeldung mit ELSTER

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichte, die Lohnsteueranmeldung für ihre Angestellten auf elektronischem Wege einzureichen, um die Bürokratie zu vereinfachen. Es wird das Steuerportal ELSTER genutzt. Hierbei muss der Arbeitnehmer einmal seinen Zugang einrichten, um ihn dann nutzen zu können. Auch wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer immer nach Vorschrift einbehält und abführt, so wird alles im folgenden Wirtschaftsjahr nachgerechnet, um möglicherweise weitere Gelder zu fordern oder zurück zu erstatten. Sollte der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht nach Vorschrift abführen, dann kann er dafür haftbar gemacht werden.

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