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Lohnsteuerhilfe bei der Lohnsteuererklärung

Auch in der digitalen Zeit ist die Lohnsteuererklärung immernoch eine hohe bürokratische Hürde, die viele zurückschrecken lässt, diese überhaupt fertigzustellen und abzugeben, auch wenn man damit bares Geld verschenkt. Eine Steuer Software oder ein Steuerberater können zwar helfen, aber ein Steuerberater ist oft nicht billig und eine Steuer Software hilft auch nur bis zu einem gewissen Punkt weiter.

Eine andere Alternative ist die Lohnsteuerhilfe, die seitens der Lohnsteuervereine angeboten wird. Von einem Lohnsteuerhilfeverein darf sich aber nur der Lohnsteuerhilfe holen, der entweder Arbeitnehmer, Angestellter oder Beamter, oder Rentner, Arbeitssuchender oder Unterhaltsempfänger ist – wer kein regelmäßiges Gehalt, Lohn oder andere Einkünfte bezieht, dem ist die Lohnsteuerhilfe durch einen Lohnsteuerverein verwehrt. Auch die Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Vermietung und Verpachtung dürfen maximal 13.000 Euro bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden, sowie 26.000 Euro bei Verheirateten betragen.

Wer selbständig oder freiberuflich tätig ist, ein Einkommen aus Forst- oder Landwirtschaft bezieht oder andere umsatzsteuerpflichtige Einnahmen erzielt, sowie mehr als 13.000 bzw. 26.000 Euro aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann ebenfalls nicht die Lohnsteuerhilfe durch einen Lohnsteuerverein in Anspruch nehmen, sondern muss sich durch einen Steuerberater helfen lassen.

Wie hoch der Mitgliedsbeitrag für die Lohnsteuerhilfe in einem Lohnsteuerverein ausfällt hängt immer vom Einkommen ab – je mehr man verdient, desto höher fallen die Mitgliedsbeiträge aus. Die Kosten für die Mitgliedschaft sind, da es je nach Region verschiedene Lohnsteuerhilfevereine gibt, nicht einheitlich, sie liegen aber auch überregional vergleichsweise eng zusammen. So zahlt man im Schnitt für ein Einkommen von 10.000 Euro zwischen 40 – 60 Euro im Jahr zusätzlich einer einmaligen Aufnahmegebühr von 10 – 20 Euro.

Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein zur Lohnsteuerhilfe ist somit günstiger als beispielsweise ein Steuerberater – aber: was man als Steuerpflichtiger, der Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sein darf, absetzen kann, ist relativ einfach überschaubar, da im Gegensatz zu Selbständigen und allen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, die Möglichkeiten, was man von der Steuer absetzen kann eher begrenzt sind.

Wer also weiß, was er absetzen kann und einen klaren Überblick über seine Einnahmen und Ausgaben hat, dem ist durch die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein weniger geholfen.

Von Vorteil ist sie, falls man diesen Überblick nicht hat und Probleme beim Ausfüllen der Lohnsteuererklärung und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen hat, vor allem, wenn auch die Ausfüllhilfen des ELSTERwebs keine wirkliche Verständnishilfe darstellen. Auch wer über verschiedene Einkünfte und Zusatzeinkünfte verfügt und dadurch den Durchblick im Steuerdschungel verloren hat, ist zur Lohnsteuerhilfe bei einem Lohnsteuerverein gut aufgehoben.

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